Das Streben. a
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„Sache“ findet. Es ist nur für den gewöhnlichen Dieb der im „Stehlen“
bewirkte Ortszustand der Sache ein „unselbständiger Wert“, nämlich
Bedingung für anderen Lustgewinn, der sich im „Genießen“ der Sache
ergibt, hingegen für den Kleptomanen entweder ein „selbständiger Wert“
oder ein „unselbständiger Wert“, nämlich Bedingung für anderen
Lustgewinn, der sich aber nicht im „Genießen“ der Sache, sondern
durch das Wahrnehmen der „gestohlenen“ Sache ergibt.
Wenn wir nun „Leistungen“ ins Auge fassen, so finden wir zu-
nächst, daß es „unmittelbare Leistungen“ und „mittelbare
Leistungen“ gibt. Jemandes „unmittelbare Leistung“ ist jede Wir-
kung, für welche sein Wollen eine wirkende Bedingung abgegeben hat,
ohne daß sich in der Wirkensverkettung zwischen seinem Wollen und
jener Wirkung das Wollen und Tun einer anderen Seele findet, jemandes
„mittelbare Leistung“ ist hingegen jede Wirkung, für welche sein Wollen
durch Vermittlung des Wollens und Tuns einer anderen Seele die wir-
kende Bedingung abgegeben hat. Gewöhnlich nennt man nur das von
uns. „unmittelbare Leistung“ genannte Gegebene eine „Leistung“, und
im folgenden bezeichnen wir auch, wenn nichts anderes gesagt ist, der
Einfachheit halber mit dem Worte „Leistung“ stets eine „unmittelbare
Leistung“, „Leistungen“ sind ferner entweder „absichtliche Lei-
Stungen“ oder „unabsichtliche Leistungen“. Eine „absichtliche
Leistung“ liegt vor, wenn jemandes Wollen die wirkende Bedingung
für eine in diesem Wollen gewollte Wirkung abgibt, hingegen liegt eine
„unabsichtliche Leistung‘ vor, wenn jemandes Wollen die wirkende Be-
dingung für eine in diesem Wollen nicht gewollte Leistung abgibt. Im
ersteren Falle sagen wir, daß jemand Etwas „absichtlich getan“, im
letzteren Falle sagen wir, daß jemand Etwas „unabsichtlich getan“
habe, Sowohl aber im „absichtlichen Leisten“ als auch im „unabsicht-
lichen Leisten“ findet sich ein „Tun“, also ein Wirkenszusammenhang
Zwischen Wollen und Muskelveränderungen in dem mit der wollenden
Seele zusammengehörigen Leibe, welchen der Tätige als „eigenes gegen-
wärtiges Wirken kraft eigenen Wollens“ erlebt, sowohl also die „ab-
Sichtliche Leistung“ als auch die „unabsichtliche Leistung“ haben als
Wirkungen ihre besondere wirkende Bedingung in einem Wollen.
Hingegen liegt überhaupt kein „Leisten“, keine „Leistung“ vor, wenn
jemand ohne Wollen Etwas bewirkt, wenn also z. B. jemand, weil
Plötzlich ein Schuß fällt, „zusammenfährt“ und dabei irgend Etwas um-
Wirft, Allerdings wird auch in solchen Fällen gelegentlich davon ge-
S$prochen, daß man Etwas, wenngleich „unabsichtlich“, getan habe, in
Welcher Rede jedoch das Wort „getan“ eigentlich an Stelle der richtigen
Worte „durch eigene Leibesveränderung gewirkt“ steht, wie
überhaupt die Rede „Etwas tun“ im gewöhnlichen Sprachgebrauche
Meist zur Bezeichnung aller Fälle verwendet wird, in welchen durch