Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

a8

HI. Kapitel.

eines anderen Leibes — „auf anderleibliche Veränderung
nahe zielendes Streben“ — oder e) auf Veränderung eines
Körpers, der nicht „Leib“ ist — „auf körperliche Veränderung
nahe zielendes Streben“. Bei Darlegung dieser fünf Arten des
Strebens sei, um Mißverständnisse zu vermeiden, daran erinnert, daß
and wie wir die „Zielwirkung“ von der „Zweckwirkung“, das „Ziel“
vom „Zwecke“ unterschieden haben. Selbstverständlich „bezweckt“
jeder Strebende Veränderung seiner Seele, nämlich solche Veränderung
im Gegenständlichen seiner Seele, welche mit Verlust der gegenwärtigen
Unlust und mit Gewinn von Lust verbunden ist. Aber keineswegs
„zielt“ jeder Strebende auf Veränderung seiner Seele, z. B. nicht jener,
der danach strebt, „dieses Schloß zu öffnen“, da ihm als „Ziel“ ein besonderer
 Zustand eines Körpers vorschwebt. Strebt aber jemand danach,
 sich daran zu erinnern, „was A. gestern gesagt hat“, so schwebt
ihm als Ziel „Denken dessen, was A gestern gesagt hat“, hingegen
als „Zweck“ „Selbstbewußtsein von jenem eigenen Gedanken‘ vor,
da er nicht „Lust daran, was A gestern gesagt hat‘, sondern „Lust“
daran, zu wissen, was A gestern gesagt hat‘, also mit selbstbewußt
 Gegenständlichem‘‘ verbundene Lust zu verwirklichen beabsichtigt.

Wenn wir die Besonderheiten der in verschiedenem Streben beabsichtigten
 Zielwirkungen ins Auge fassen, können wir in zahlreichen
Fällen ein besonderes Streben dadurch bezeichnen, daß wir dem Worte
„Streben‘“ jenes Wort voransetzen, welches die in diesem Streben beabsichtigte
 Zielwirkung bezeichnet. So können wir etwa von einem
„Sprech-Streben‘‘, einem „Schlag-Streben, einem „Kampf-Streben‘“
usw. usw. sprechen. Jedes Streben ist aber hinsichtlich der in ihm
beabsichtigten Ziel-Wirkung entweder ein „Verwirklichungs-Streben‘
 oder ein „Entwirklichungs-Streben‘“. Jede „Wirkung“
ist allerdings stets ‚, Verwirklichung“ und „Entwirklichung“ zugleich,
da in jeder Wirkung als einer Veränderung ein besonderes Einzelwesen
 eine Bestimmtheitsbesonderheit gewinnt und eine Bestimmtheitsbesonderheit
 verliert, Jeder Strebende zielt aber insbesondere entweder
„auf Verwirklichung“ oder „auf Entwirklichung‘‘, d. h. sein „Zweck“
ist entweder „Gedanke, daß Etwas verwirklicht wurde‘, oder „Gedanke,
 daß Etwas entwirklicht wurde“. Wenn wir ferner die „Fern-Ziele“
 verschiedenen Strebens ins Auge fassen, können wir von einem
„Ermöglichungs-Streben‘“ und einem „Entmöglichungs-Streben‘,
 von einem „Veranlassungs-Streben‘“ und einem „Verhinderungs-Streben‘,
 von. einem „Erhaltungs-Streben‘“, einem
„Förderungs-Streben‘“ und einem „Hemmung s-Streben‘“ sprechen.
Jedes „Streben“ ist nun ferner hinsichtlich seines vermittelnden
Zielens entweder a) ein „auf eigene äußere Leibesverände-
            
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