Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

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111. Kapitel. 
den Tätigen wahrnehmbarer schließlicher eigener innerer Leibes- 
zustand vorschwebt, der dann die wirkende Bedingung für Beseitigung 
der gegenwärtigen Unlust und für Gewinn von Lust abgeben wird, 
Fälle der zweiten Unterart des Strebens liegen hingegen immer dann 
vor, wenn jemand „sich anstrengt“, „sich bemüht“, eine eigene seelische 
Bestimmtheitsbesonderheit, nämlich Besonderheit der gegenständlichen 
oder der Denkbestimmtheit, zu verwirklichen oder zu entwirklichen, 
ohne daß er vermittelnd auf eigene äußere Leibesveränderungen zielt. 
In solchen Fällen des Strebens spricht man von einem „Nachsinnen“, 
„Nachdenken“, „Überlegen“, „Bedenken“, „Erwägen“, „Abwägen“ usw. 
Auch in diesen letzteren Fällen zielt jemand vermittelnd auf für 
ihn selbst nicht wahrnehmbare eigene innere Leibesverän- 
derungen, nämlich auf solche Veränderungen seines „Gehirnes“, 
in welchen sich die wirkende Bedingung für die als Zielwirkung be- 
absichtigte Veränderung seiner Seele ergibt. Jenem hingegen, der z. B. 
ein Präparat schluckt, um Unlust am Kopfschmerze zu beseitigen, 
schwebt als „Zielwirkung“ nicht eine Veränderung der eigenen Seele 
vor, für welche ein besonderer eigener Gehirnzustand die wirkende 
Bedingung abgeben wird, sondern ihm schwebt als „Zielwirkung“ eine 
besondere innere Veränderung seines Leibes vor, in welcher sich die 
wirkende Bedingung dafür ergeben wird, daß an seiner Seele — ver- 
mittelt durch das Gehirn — die „Zweckwirkung“ — eintritt. In 
dem einen Falle ist also „eigener Gehirnzustand‘“ als wirkende Be- 
dingung für die „Zielwirkung“, also als „Vor-Mittel, im anderen 
Falle ist „eigener Gehirnzustand“ als nach der Zielwirkung auftretende 
wirkende Bedingung für die „Zweckwirkung“‘, also als „Nach-Mittel“ 
gedacht. 
Wenn nun ein „auf eigene äußere Leibesveränderungen vermittelnd 
zielendes Streben“ oder ein „auf eigene äußere Leibesveränderungen und 
Veränderungen anderer Einzelwesen vermittelnd zielendes Streben“ vor- 
liegt, so nennen wir solches Streben ein „Außen-Handlungs-Streben“, 
die in solchem Streben gewußte Wirkensverkettung zwischen „eigenen 
Muskelveränderungen“ und „eigenen äußeren Leibesveränderungen“ ein 
„äußeres Handeln“, und jede „eigene äußere Leibesveränderung“, die 
sich als Wirkung in solcher Verkettung von Wirkenseinheiten ergibt, 
eine „Außen-Handlung“ („äußere Handlung“). Wir sprechen 
ferner, wenn ein „auf eigene innere Leibesveränderungen und Ver- 
änderungen anderer Einzelwesen vermittelnd zielendes Streben“ oder 
ein „auf eigene innere Leibesveränderungen, jedoch nicht auf eigene 
Gehirnveränderung als Vor-Mittelwirkung vermittelnd zielendes 
Streben“ vorliegt, von einem „Innen-Handlungs-Streben“, und 
nennen die in solchem Streben gewußte Wirkensverkettung zwischen 
„eigenen Muskelveränderungen“ und „eigenen inneren Leibesverände-
	        
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