Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

Das Streben.

I51

reichen Fällen, da gesagt wird, es werde „um Etwas“ gekämpft, bezeichnet
 jenes „um Etwas“ nicht den „Kampfgegenstand“, sondern eine
Veränderung, die wir „Kampf-Fern-Gegenstand“ nennen wollen,
also eine Veränderung, welche der „um Veränderung Kämpfende“ als
„Kampf-Fern-Zielwirkung“, der „um Verhinderung Kämpfende“ als „zu
hemmende Veränderung“ denkt. Hat jedoch jemand in seinem Streben
als Zielwirkung eine solche Veränderung gedacht, auf deren Verhinderung
 ein anderer zwar nicht gezielt hat, welche aber nach seinem
Wissen solche künftige eigene Leistung ermöglicht oder fördert, auf
deren Verhinderung ein anderer gezielt hat, zielt oder zielen wird, so
liegt kein „Kampf-Streben“, sondern ein „auf Vorbereitung künftiger
 Eigenkampfleistung zielendes Streben“ vor, und wir
nennen die in solchem. Steben gedachte künftige eigene Kampfleistung
eine „künftige Eigenkampf-Zielwirkung“.
Eine „einzelne Kampfgegnerschaft“ ist jede einmalige Zugehörigkeit
 der Beziehung „Kampfgegnerschaft“ zu zwei Seelen,
und jede einzelne Kampfgegnerschaft wird bestimmt durch einen
Kampfgegenstand. Jeder einzelnen Kampfgegnerschaft entspricht
auch „ein (einzelner) Kampf“. Von „einem Kampfe“ wird jedoch häufig
nicht im Sinne eines „einzelnen Kampfes“, sondern im Sinne einer
„einheitlichen Kampfreihe“ gesprochen. Eine „einheitliche Kampfreihe“
 liegt immer dann vor, wenn eine Reihe von Betätigungen eines
Menschen und eine Reihe von Betätigungen eines anderen Menschen
derart vorliegen, daß a) zwischen je einer Betätigung in der einen
Reihe und je einer Betätigung in der anderen Reihe eine Kampfbeziehung
 besteht, b) jede dieser Betätigungen als „eigenes gegenwärtiges
 Tun“ Gewußtes eines besonderen Strebens der einen oder der
anderen Seele ist, und c) eine und dieselbe Veränderung in
allen Strebensaugenblicken der einen Seele als „zu erzielende“ in
allen Strebensaugenblicken der anderen Seele als „zu verhindernde“
gewußt ist. Eine „einheitliche Kampfreihe“ ist entweder eine „im
Kampfgegenstande einheitliche Kampfreihe“ oder eine „im
Kampf-FernGegenstande einheitliche Kampfreihe“. Eine
„im Kampfgegenstande einheitliche Kampfreihe“ liegt vor, wenn einem
der beiden Kampfgegner ‚eine Reihe von Strebens-Augenblicken zugehört,
 in welchen allen auf eine und dieselbe Veränderung gezielt
wird, während dem anderen Kampfgegner eine Reihe von Strebens-Augenblicken
 zugehört, in welchen allen auf die Verhinderung jener
Veränderung gezielt wird. Zu einer solchen Kampfreihe kommt es,
wenn der „um Veränderung Kämpfende“ den zunächst erfolglosen
Versuch, den Kampfgegenstand zu verwirklichen, wiederholt, und
der „um Verhinderung Kämpfende“ wiederholt auf die Verhinderung
jener Veränderung zielt. Eine „im Kampfgegenstande einheitliche
            
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