Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

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(1%. Kapitel.

„Kampfgegnerschaft“ unterscheidet sich die „Quasi-Kampfgegnerschaft“,
 eine Beziehung zwischen zwei Seelen, welche dadurch begründet
 ist, daß der einen Seele ein Streben zugehört, in welchem sie
auf eine Veränderung zielt mit dem Wissen, daß diese Veränderung in
einem „Wider-Streben“ anderer Seele als „Wider-Zielwirkung“ gedacht
war, ist oder sein wird, und daß der anderen Seele ein Wider-Streben
zugehört, in welchem jene Veränderung als „Wider-Zielwirkung“ gedacht
 und überdies gewußt ist, daß jene erste Seele nach jener Veränderung
 gestrebt hat, strebt oder streben wird. Die Beziehung zwischen
solchem „Tun“ und solchem „Lassen“ nennen wir einen „Quasi-Kampf“,
 und solches „Lassen“ wird insbesondere „passiver Widerstand“
 („passive Resistenz‘“) genannt, hingegen das „Tun“ des „um
Verhinderung Kämpfenden“ ein „aktiver Widerstand“.
„Absichtliche Kampfleistung“ nennen wir jede Erfüllung
einer in einem „Kämpfen“ beabsichtigte Wirkung. Als „Kampfgegenstand“
 bezeichnen wir jene Wirkung (Veränderung), auf welche der
eine der beiden Kampfgegner in seinem Kämpfen zielt, auf deren
Verhinderung aber der andere der beiden Kampfgegner in seinem
Streben zielt. Beide Kampfgegner haben also während ihres „Kampf-Strebens“
 den Kampfgegenstand im Auge, aber nur für einen der beiden
Kampfgegner, nämlich für den nach Veränderung Strebenden, ist der
Kampfgegenstand auch „Kampfzielwirkung“, während für den
anderen der beiden Kampfgegner eine andere Wirkung „Kampfzielwirkung“
 ist, nämlich jene von ihm erstrebte Wirkung, in welcher die
Erfüllung der von seinem Gegner vorgestellten Kampfzielwirkung verhindert
 wird. Deshalb können wir eben den „um Veränderung
Kämpfenden“ von dem „um Verhinderung Kämpfenden“
unterscheiden. Auch der „um Verhinderung Kämpfende“ zielt selbstverständlich
 in seinem „Kampf-Streben“ auf eine besondere Veränderung,
 aber nur auf solche Veränderung, durch welche die von
dem anderen Kämpfenden erstrebte Veränderung ‚verhindert wird, so
daß also die erstrebte Leistenrichtung des „um Verhinderung Kämpfenden‘‘
durch sein Wissen um die erstrebte Leistenrichtung des ‚um Veränderung
Kämpfenden“ bedingt ist.
Dem „um Veränderung Kämpfenden“ steht aber auch sehr häufig
eine „Kampf-Fern-Zielwirkung“, nämlich eine Wirkung, welche durch
Erfüllung der von ihm vorgestellten Kampf-Zielwirkung „ermöglicht“
oder „gefördert“ wird, und auf deren „Hemmung“ der andere Kampfgegner
 zielt, vor Augen. Kämpft z. B. A mit dem B „um den Eintritt
in ein Zimmer“, so ist jener Eintritt vom A lediglich als „Kampf-Fern-Zielwirkung“
 gedacht, hingegen als „Kampf-Zielwirkung“ etwa solche
Veränderung des B — z. B. dessen „Zusammenbrechen“ —, durch welche
der Eintritt des A „gefördert“, aber keineswegs bewirkt wird. In zahl-
            
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