Inhaltsverzeichnis.
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schaft und Vertragerfüllungs-Gesellschaft. — Der Quasi-Vertrag. —
Vertrag und Verabredung. — Die Vereinbarung. — Die Quasi-Frage-Anträge.
— Die Bitte und die Bitteerfüllung. — Die Willfährigkeits-Gesellschaft.
— Das Gebot und die Geboterfüllung. —
Die Gebote mit Eigen-Wahrungs-Behauptung und die Gebote mit
Dritt-Wahrungs-Behauptung. — Die Werbung um Ansprucherfüllungs-Wahrung-Bereitwilligkeit
und ihre Arten. — Die Gebote
mit Behauptung bevorstehenden Sollens und die Gebote mit Behauptung
bestehenden Sollens. — Die Gebote mit Behauptung
einer Dritt-Wahrung mit Eigen-Aufsicht und die Gebote mit Behauptung
einer Dritt-Wahrung ohne Eigen-Aufsicht. — Gebot und
Drohung. — Befehl und Forderung. — Die Forderung aus gleich
gerichtetem Gebote und die Forderung aus ungleich gerichtetem
Gebote. — Die Forderung mit Befugnis-Behauptung und die Forderung
ohne Befugnis-Behauptung. — Befugnis und Befugnisbetroffenheit.
— Das Gebot mit Befugnisverleihungs-Behauptung
und das Gebot mit Befugnis-Behauptung. — Die Verwechslung
von Befugnis und Dürfen. — Die auf Befugnis-Wahrung gerichtete
Klage. — Die Befugnisausübung und der Befugnisgenuß. —
Die Forderung mit Klage-Drohung und die Forderung mit Anzeige-Drohung.
— Die Gebotenttäuschungs-Anzeige. — Gehorsamkeit
und Fügsamkeit. — Pflichtfreiheit-Gesellschaft und Pflicht-Gesellschaft.
— Die Herrschaft und ihre Arten. — Herrschaft und
Quasi-Herrschaft. — Ursprüngliche und abgeleitete Herrschermacht.
— Die Selbst-Herrschermacht.
VIII. Kapitel. Andere Besonderheiten der Vergesellschaf:
tungs-Werbungs=Seelenaugenblicke und der Vergesell:
schaftungs-Seelenaugenblicke . . ..
Der Sinn der Rede von den „Erklärungen im Namen eines Anderen‘,
— Das Andersatz-Übermitteln. — Die Verhalten-Werbung
Übermittlung. — Die durch Vergesellschaftung vermittelte Ver
gesellschaftung. — Die Weisung. — Der Anspruch auf an Dritten
zu richtende Weisung und der Anspruch auf durch Dritt-Weisung
bedingtes Verhalten. — Weisung-Art und Weisung-Zuständigkeit.
— Die Weisung als zweifache Behauptung. — Die Weisung
kraft Auslegung und die Weisung kraft Wertung. — Das Ermessen. —
Die Weisung kraft unbeschränkter Wertung und die Weisung kraft beschränkter
Wertung. — Der Weisung-Rahmen. — Die Weisung mit
Auslegung-Urteil, die Weisung mit Wertung-Urteil und die schlichte
Weisung. — Die Weisung mit Auslegung -Urteil und Begründungs-Urteilen
und die Weisung mit Auslegung-Urteil ohne Begründungs-Urteile.
— Die Zurechnungs-Vollzugs-Weisung. — Die
Schein-Weisung und ihre Arten. — Weisung und Schein-Weisung
als Quasi-Ansprüche. — Quasi-Vergesellschaftung und Quasi-Gesellschaft.
— Die mit Weisung-Zuständigkeit verbundene Quasi-Herrschermacht.
— Die Schein-Weisung-Widerrufung und die Berufung
gegen eine Schein-Weisung. — Die irrtumfreien und die
irrigen Weisungen. — Die Weisung als Ander-Anspruch-Ausfüllung.
— Die Ander-Antrag-Ausfüllung. — Das Verhalten „im Interesse
eines Anderen“ und seine Arten. — Der Sachwalter. ==Die
Stellvertretung. — Die Vertretung durch Verhalten. — Die
Interesse-Vertretung. — Die juristische Vertretung als Befugnis-Vertretung.
— Vollmacht und Zuständigkeit, — Die an mehrere
Adressaten gerichtete Verhalten-Werbung und ihre Arten, — Die
Soll-Genossenschaft, — Die Geltung der an mehrere Adressaten
gerichteten Verhalten-Werbung. — Die in einmaligem Ansprucherhebungs-Augenblicke
einer Seele begründete Gesamtheit von Gesellschaften.
— Der Verband. — Verband-Schuld-Beziehung und
Verband-Beziehung. — Die Mehrdeutigkeit des Wortes „Verband‘.
— Die Verband-Begründungs-Macht. — Mehrere an einen
Adressaten gerichtete Verhalten-Werbungen. — Der Verhalten-152—
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