Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

Das Streben. 
357 
das Wissen gewinnt, daß der Angreifer dem Verteidiger entweder 
„geistig“ — „geistiger Wettkampf“ — oder „leiblich“ — „leib- 
licher Wettkampf“ — „überlegen“ sei, wobei er dieses Wissen 
als Begründung einer eigenen Macht — z. B. den „ausgesetzten Preis‘ 
zu erlangen — denkt. In dem Unterschiede zwischen „Spielkämpfen“ 
und „Wettkämpfen“, die besondere „Machtkämpfe“ sind, wurzelt der 
Unterschied zwischen „Amateursport“ und „Professionalsport“. Als be- 
sonderer „Machtkampf“, nämlich als „Kampf um T auschmacht“, 
stellt sich auch jener Kampf dar, welchen man „Konkurrenz der 
Wirtschafter“ nennt. In jedem solchen Kampfe zielt nämlich der An- 
greifer auf solche Veränderung einer Seele, in welcher sie ein All- 
gemeines gewinnt, das als grundlegende Bedingung dafür in Betracht 
kommt, daß jene Seele dem Angreifer Waren abnehmen will, während 
der „Verteidiger“ als „Konkurrent“ auf eine gleiche Wirkung zu seinen 
Gunsten zielt. 
Als „Kampf-Mittelwirkungen“ bezeichnen wir alle jene von 
den Kämpfenden erstrebten Veränderungen, durch welche sie die Er- 
füllung der ihnen vorschwebenden Kampf-Zielwirkung herbeizuführen 
beabsichtigen. Da dem Angreifer stets eine andere Kampf-Zielwirkung 
vorschwebt als dem Verteidiger, müssen wir auch stets die „An greifer- 
Mittelwirkungen“ von den „Verteidiger-Mittelwirkungen“ 
unterscheiden. Alle Erfüllungen von „Kampf-Mittelwirkungen“ stellen 
sich, da sie als vom Gegner emotional ungünstig gedachte Wirkungen 
gewußt sind, ebenso wie alle Erfüllungen von Kampf-Zielwirkungen, 
als „Gewalt“ dar. Wenn man also einen „Kampf mit Gewaltmitteln“ 
von einem „gewaltlosen Kampfe“ unterscheidet, so meint man entweder 
einen Gegensatz von Kämpfen, in welchen auf leibliche Verände- 
rungen des Gegners gezielt wird, zu Kämpfen, in welchen auf andere 
Veränderungen gezielt wird, oder man meint den Gegensatz von „un- 
geregelten“ und „geregelten“ Kämpfen. Eine „Kampf-Gegner- 
schaft mit absichtlicher Richtlinien-Einhaltung“ („geregelter 
Kampf“) liegt vor, wenn die Kampfgegner von allen überhaupt zur 
Erreichung ihrer Kampf-Ziele in Betracht kommenden Mitteln absicht- 
lich nur jene anwenden, welche sich in besonderen Richtlinien finden, 
und zwar deshalb, weil ihnen nur die Erfüllung ihrer Kampf-Ziele unter 
Einhaltung jener Richtlinien, gleichgültig, ob die in jenen Richtlinien 
enthaltenen Mittel mehr oder weniger geeignet sind als die anderen 
Mittel, „im Lichte der Lust“ steht. Hingegen liegt eine „Kampf- 
Gegnerschaft ohne absichtliche Richtlinien-Einhaltung“ 
vor, wenn die Kampf-Gegner von allen überhaupt zur Erreichung ihrer 
Kampf-Ziele in Betracht kommenden Mitteln jene anwenden, welche 
ihnen am geeignetsten erscheinen.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.