Das Streben.
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das Wissen gewinnt, daß der Angreifer dem Verteidiger entweder
„geistig“ — „geistiger Wettkampf“ — oder „leiblich“ — „leiblicher
Wettkampf“ — „überlegen“ sei, wobei er dieses Wissen
als Begründung einer eigenen Macht — z. B. den „ausgesetzten Preis‘
zu erlangen — denkt. In dem Unterschiede zwischen „Spielkämpfen“
und „Wettkämpfen“, die besondere „Machtkämpfe“ sind, wurzelt der
Unterschied zwischen „Amateursport“ und „Professionalsport“. Als besonderer
„Machtkampf“, nämlich als „Kampf um T auschmacht“,
stellt sich auch jener Kampf dar, welchen man „Konkurrenz der
Wirtschafter“ nennt. In jedem solchen Kampfe zielt nämlich der Angreifer
auf solche Veränderung einer Seele, in welcher sie ein Allgemeines
gewinnt, das als grundlegende Bedingung dafür in Betracht
kommt, daß jene Seele dem Angreifer Waren abnehmen will, während
der „Verteidiger“ als „Konkurrent“ auf eine gleiche Wirkung zu seinen
Gunsten zielt.
Als „Kampf-Mittelwirkungen“ bezeichnen wir alle jene von
den Kämpfenden erstrebten Veränderungen, durch welche sie die Erfüllung
der ihnen vorschwebenden Kampf-Zielwirkung herbeizuführen
beabsichtigen. Da dem Angreifer stets eine andere Kampf-Zielwirkung
vorschwebt als dem Verteidiger, müssen wir auch stets die „An greifer-Mittelwirkungen“
von den „Verteidiger-Mittelwirkungen“
unterscheiden. Alle Erfüllungen von „Kampf-Mittelwirkungen“ stellen
sich, da sie als vom Gegner emotional ungünstig gedachte Wirkungen
gewußt sind, ebenso wie alle Erfüllungen von Kampf-Zielwirkungen,
als „Gewalt“ dar. Wenn man also einen „Kampf mit Gewaltmitteln“
von einem „gewaltlosen Kampfe“ unterscheidet, so meint man entweder
einen Gegensatz von Kämpfen, in welchen auf leibliche Veränderungen
des Gegners gezielt wird, zu Kämpfen, in welchen auf andere
Veränderungen gezielt wird, oder man meint den Gegensatz von „ungeregelten“
und „geregelten“ Kämpfen. Eine „Kampf-Gegnerschaft
mit absichtlicher Richtlinien-Einhaltung“ („geregelter
Kampf“) liegt vor, wenn die Kampfgegner von allen überhaupt zur
Erreichung ihrer Kampf-Ziele in Betracht kommenden Mitteln absichtlich
nur jene anwenden, welche sich in besonderen Richtlinien finden,
und zwar deshalb, weil ihnen nur die Erfüllung ihrer Kampf-Ziele unter
Einhaltung jener Richtlinien, gleichgültig, ob die in jenen Richtlinien
enthaltenen Mittel mehr oder weniger geeignet sind als die anderen
Mittel, „im Lichte der Lust“ steht. Hingegen liegt eine „Kampf-Gegnerschaft
ohne absichtliche Richtlinien-Einhaltung“
vor, wenn die Kampf-Gegner von allen überhaupt zur Erreichung ihrer
Kampf-Ziele in Betracht kommenden Mitteln jene anwenden, welche
ihnen am geeignetsten erscheinen.