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entweder in ähnlicher Weise, wie im vorangegangenen Beispiele, oder
sie streben in ähnlicher Weise nach Veränderung der Seele eines Schiedsrichters,
Wie vom „einfachem Kampfe“ der „zweifache Kampf“, unterscheidet
sich auch von der „einfachen einheitlichen Kampfreihe“ die
„zweifache einheitliche Kampfreihe“.
Wenn wir nun prüfen, welche verschiedenen Veränderungen überhaupt
„Kampfgegenstände“ sein können, so müssen wir den „Kampf
um eigenseelische oder eigenleibliche Veränderung“ vom
„Kampfe um anderseelische oder anderleibliche Veränderung“,
ferner vom „Kampfe um drittseelische oder drittleibliche Veräunderung“
und schließlich vom „Kampfe um körperliche Veränderung“
unterscheiden, Ein „Kampf um eigenseelische Veränderung“
liegt z. B vor, wenn A mit B. um die Wette läuft, um die Gewißheit
seiner Überlegenheit zu gewinnen. Ein „Kampf um eigenleibliche
Veränderung“ liegt z. B. vor, wenn A gegen Widerstand des
B ein Zimmer verlassen will. Ein „Kampf um anderseelische Veränderung“
liegt z. B. vor, wenn A mit B um die Wette läuft, um ihm die
Gewißheit seiner Unterlegenheit zu wirken. Ein „Kampf um anderleibliche
Veränderung“ liegt z. B. vor, wenn A den B gegen dessen
Widerstand in ein Zimmer hineinziehen will. Ein „Kampf um drittseelische
Veränderung“ liegt z. B. vor, wenn A mit B um die Wette
läuft, um dem Schiedsrichter die Gewißheit der Überlegenheit des A
zu wirken. Ein „Kampf um drittleibliche Veränderung“ liegt z. B. vor,
wenn A den C in ein Zimmer zu ziehen sucht, während B in der entgegengesetzten
Richtung zieht. Ein „Kampf um körperliche Veränderung“
liegt z. B. vor, wenn A ein Möbelstück in einer besonderen
Richtung zu bewegen strebt, während B bestrebt ist, das Möbelstück
in der entgegengesetzten Richtung zu schieben. Nach der Verschiedenheit
der „Kampf-Gegenstände“ können wir die Kämpfe ferner in
„Spielkämpfe“ und in „ernste Kämpfe“ einteilen, In allen „Spielkämpfen“
zielt der Angreifer nur auf solche Veränderung einer Seele,
in welcher sie das Wissen gewinnt, daß der Angreifer trotz Widerstandes
des Verteidigers Etwas leisten konnte, wobei ihm dieses Wissen,
also das Kampf-Ziel, als „eigenbezogener unabhängi ger Wert“ vor
Augen steht. In allen „ernsten Kämpfen“ zielt hingegen der Angreifer
auf eine Veränderung, in welcher ein besonderes Einzelwesen einen
Zustand gewinnt, der ihm als „eigenbezogener abhängiger Wert“
vor Augen steht. Weiß insbesondere der Angreifer, daß mit der Erfüllung
der von ihm gedachten Kampf-Zielwirkung ein Zustand herbeigeführt
sein wird, der sich als grundlegende Bedingung für eine weitere
Leistung des Angreifers darstellt, so sprechen wir von „Machtkämpfen“.
Als „Wettkämpfe“ bezeichnen wir alle jene Kämpfe, in welchen der
Angreifer auf solche Veränderung einer Seele zielt. in welcher sie