Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

172

‚ Kapitel.

sonderen Baumes die Erinnerung an einen ähnlichen Baum, den ich
einmal gesehen habe, so ist selbstverständlich die wahrgenommene
Baumgestalt nicht „Zeichen“ für die Gestalt des erinnerten Baumes, denn
ben nur jenes Körperliche ist für eine Seele „Zeichen“ für Anderes,
welches die wirkende Bedingung dafür abgibt, daß jene Seele den
3lauben gewinnt, jenes wahrgenommene Körperliche sei Gewirktes
 in Beziehung zu einem vorgestellten Allgemeinen als wirkender
 Bedingung jenes Körperlichen als Wirkungsgewinnes, während
 die erinnerte Gestalt eines Baumes nicht als wirkende Bedingung
der wahrgenommenen Gestalt eines Baumes gedacht ist. Deshalb sagt
man auch, daß der Glaube an die „Existenz“ des Zeichens, d. h. der
Besonderheit eines Zeichenkörperlichen, den Glauben an die „Existenz“
des Zeichengegenstandes, d. h. einer Besonderheit des Zeichengegenstandes
 wecke. Mit dem Worte „Zeichen“ ist eben stets auch die Emp-‘änglichkeit
 für den Gedanken an einen besonderen Wirk enszusammenhang,
 an besondere „Wirklichkeit“ getroffen, und nur deshalb
zann der Gedanke an Etwas als Wirkliches, nämlich als Wirkungszewinn,
 den Glauben an Etwas Anderes als Wirkliches, nämlich
als wirkende Bedingung, wecken, weil dem Glaubenden ein Wissen
zugehörte, welches als grundlegende Bedingung für den Gedanken in
Betracht kommt, jenes vorgestellte Andere sei die wirkende Belingung
 für das Wahrgenommene als Wirkungsgewinn gewesen.
Aber auch dann nicht, wenn sowohl das Allgemeine, welches als
wirkende Bedingung gewußt ist, als auch das Allgemeine, welches als
Wirkungsgewinn gewußt ist, wahrgenommen wurde, ist das letztere
Allgemeine „Zeichen“ für das erstere Allgemeine, sondern nur dann,
wenn ein besonderes in Zugehörigkeit zu einem besonderen Kinzelwesen
 in der Welt vorgestelltes Allgemeines als wirkende Bedingung
zäines wahrgenommenen Allgemeinen gedacht ist, ist das wahrzenommene
 Allgemeine „Zeichen“ für das vorgestellte Allgemeine.
Ferner ist es unzutreffend, zu sagen, daß das Wissen um ein wahrgenommenes
 Körperliches vom Empfänger des zeichengemäßen Glaubens
als „Motiv“ seines Wissens um das andere Allgemeine als wirkende
Bedingung gewußt ist, denn jener, dem z. B. die Blässe jemandes das
Wissen um Krankheit jenes Leibes wirkt, hat in jenem Augenblicke,
da ihm der zeichengemäße Glaube zugehörig wird, die Entstehung
dieses seines Glaubens nicht bewußt, sondern lediglich die
Entstehung des eben wahrgenommenen Zeichenkörperlichen,
 so daß also der zeichengemäß Glaubende nur ein wahrzenommenes
 Körperliches als Gewirktes in Beziehung zu
ainer besonderen wirkenden Bedingung bewußt hat. In
„zeichengemäßem Glauben“ ist nur ein Wirkenszusammenhang zwischen
einem besonderen Allgemeinen als wirkender Bedingung und einem
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.