Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

Vergemeinschaftung und Gemeinschaft. 171
Seele, welcher entsprechende grundlegende Bedingungen zugehören,
dadurch, daß sie eine Besonderheit jenes identischen Körperlichen wahrnimmt,
 den wahren Gedanken gewinnt, daß einem besonderen Einzelwesen
 in der Welt ein anderes vorgestelltes Allgemeines als wirkende
Bedingung für jenes Körperliche als Wirkungsgewinn zugehört hat.
Hingegen liegt ein „Schein-Zeichen“ vor, wenn ein Körperliches
als identische wirkende Bedingung dafür in Betracht kommt, daß jeder
Seele, welcher entsprechende grundlegende Bedingungen zugehören,
dadurch, daß sie eine Besonderheit jenes identischen Körperlichen wahrnimmt,
 den unwahren Gedanken gewinnt, daß einem besonderen
Einzelwesen in der Welt ein anderes vorgestelltes Allgemeines als wirkende
 Bedingung für jenes wahrgenommene Körperliche als Wirkungsgewinn
 zugehört hat. Das Wort „Schein-Zeichen“ ist also auch ein
Beziehungswort, das besonderes identisches Allgemeines in einer besonderen
 identisch begründeten Wirkenszusammengehörigkeit, nämlich
in einer „identisch begründeten Verwirklichung scheinzeichengemäßen
 Glaubens“ bezeichnet, Ein „mittelbares
Schein-Zeichen“ ist solches identisches Körperliches, das als wirkende
 Bedingung dafür in Betracht kommt, daß jede Seele, welcher
entsprechende grundlegende Bedingungen zugehören, entweder a) durch
einen „zeichengemäßen Glauben“ oder b) durch einen „schein-zeichengemäßen
 Glauben“ einen „mittelbaren schein-zeichengemäßen
Glauben“ gewinnt. Ein „mittelbares Schein-Zeichen“ ist also Körperliches
 als identische wirkende Bedingung in einer „identisch begründeten
 Verwirklichung mittelbaren schein-zeichengemäßen
 Glaubens“. Im Falle a) liegt „Körperliches als
Zeichen und mittelbares Schein-Zeichen“, im Falle b) liegt
„Körperliches als unmittelbares und mittelbares Schein-Zeichen“
 vor. Im ersteren Falle sprechen wir auch von einer „identisch
 begründeten Verwirklichung mittelbaren scheinzeichengemäßen
 Glaubens durch zeichengemäßen Glauben“,
 im letzteren Falle sprechen wir von einer „identisch begründeten
 Verwirklichung mittelbaren schein-zeichengemäßen
 Glaubens durch unmittelbaren schein-zeichengemäßen
 Glauben“,
Wenn wir überhaupt das Gegebene „zeichengemäßer Glaube“
betrachten, so stellt sich dieses Gegebene stets dar als der Gedanke,
daß ein vorgestelltes Allgemeines die wirkende Bedingung für ein
wahrgenommenes Allgemeines abgegeben hat. Keineswegs ist also
etwa jedes Allgemeine, dessen Wahrnehmung den Gedanken an anderes
vorgestelltes Allgemeines wecken kann, ein „Zeichen“. So ist z. B. die
bloße „Assoziation“ gar keine Verwirklichung eines zeichengemäßen
Glaubens. Wirkt mir z. B. die Wahrnehmung der Gestalt eines be-
            
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