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‚ Kapitel.
sonderen Baumes die Erinnerung an einen ähnlichen Baum, den ich
einmal gesehen habe, so ist selbstverständlich die wahrgenommene
Baumgestalt nicht „Zeichen“ für die Gestalt des erinnerten Baumes, denn
ben nur jenes Körperliche ist für eine Seele „Zeichen“ für Anderes,
welches die wirkende Bedingung dafür abgibt, daß jene Seele den
3lauben gewinnt, jenes wahrgenommene Körperliche sei Ge-
wirktes in Beziehung zu einem vorgestellten Allgemeinen als wir-
kender Bedingung jenes Körperlichen als Wirkungsgewinnes, wäh-
rend die erinnerte Gestalt eines Baumes nicht als wirkende Bedingung
der wahrgenommenen Gestalt eines Baumes gedacht ist. Deshalb sagt
man auch, daß der Glaube an die „Existenz“ des Zeichens, d. h. der
Besonderheit eines Zeichenkörperlichen, den Glauben an die „Existenz“
des Zeichengegenstandes, d. h. einer Besonderheit des Zeichengegen-
standes wecke. Mit dem Worte „Zeichen“ ist eben stets auch die Emp-
‘änglichkeit für den Gedanken an einen besonderen Wirk enszusam-
menhang, an besondere „Wirklichkeit“ getroffen, und nur deshalb
zann der Gedanke an Etwas als Wirkliches, nämlich als Wirkungs-
zewinn, den Glauben an Etwas Anderes als Wirkliches, nämlich
als wirkende Bedingung, wecken, weil dem Glaubenden ein Wissen
zugehörte, welches als grundlegende Bedingung für den Gedanken in
Betracht kommt, jenes vorgestellte Andere sei die wirkende Be-
lingung für das Wahrgenommene als Wirkungsgewinn gewesen.
Aber auch dann nicht, wenn sowohl das Allgemeine, welches als
wirkende Bedingung gewußt ist, als auch das Allgemeine, welches als
Wirkungsgewinn gewußt ist, wahrgenommen wurde, ist das letztere
Allgemeine „Zeichen“ für das erstere Allgemeine, sondern nur dann,
wenn ein besonderes in Zugehörigkeit zu einem besonderen Kinzel-
wesen in der Welt vorgestelltes Allgemeines als wirkende Bedingung
zäines wahrgenommenen Allgemeinen gedacht ist, ist das wahr-
zenommene Allgemeine „Zeichen“ für das vorgestellte Allgemeine.
Ferner ist es unzutreffend, zu sagen, daß das Wissen um ein wahr-
genommenes Körperliches vom Empfänger des zeichengemäßen Glaubens
als „Motiv“ seines Wissens um das andere Allgemeine als wirkende
Bedingung gewußt ist, denn jener, dem z. B. die Blässe jemandes das
Wissen um Krankheit jenes Leibes wirkt, hat in jenem Augenblicke,
da ihm der zeichengemäße Glaube zugehörig wird, die Entstehung
dieses seines Glaubens nicht bewußt, sondern lediglich die
Entstehung des eben wahrgenommenen Zeichenkörper-
lichen, so daß also der zeichengemäß Glaubende nur ein wahr-
zenommenes Körperliches als Gewirktes in Beziehung zu
ainer besonderen wirkenden Bedingung bewußt hat. In
„zeichengemäßem Glauben“ ist nur ein Wirkenszusammenhang zwischen
einem besonderen Allgemeinen als wirkender Bedingung und einem