Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

Vergemeinschaftung und Gemeinschaft. 177

ist.. Alles „Zufällige“ überhaupt, für welches kein Wollen die wirkende
Bedingung abgegeben hat, können wir aber auch ein „Natürliches“,
alles „Absichtliche“ auch ein „Künstliches“ nennen. Wenn wir nun
ferner „Quasi-Künstliches“ jeden in der Welt gegebenen Einzelwesen-Zustand
 nennen, der sich als Erfüllung in Beziehung zu einem
Wollen darstellt, in welchem jener Einzelwesen-Zustand „quasi-beabsichtigt“
 war, hingegen „Quasi-Natürliches“ jeden in der Welt gegebenen
 Einzelwesen-Zustand, für den als Wirkungsgewinn ein Wollen
die wirkende Bedingung abgegeben hat, in welchem jene Wirkung
überhaupt nicht gewußt war, so können wir alle in der Welt in besonderem
 Zeitpunkte vorhandenen Einzelwesen-Zustände in a) „Natürliches“,
 b) „Künstliches“, c) Quasi-Natürliches“ und d) „Quasi-Künstliches“
 einteilen. In der Entgegensetzung des „Natürlichen“
und „Künstlichen“ (‚„„Natur-Kunst‘) hat offenbar das Wort „Natur“
einen anderen Sinn, als wenn wir das Wort „Natur‘“ im Sinne von
„Körperwelt“ oder im Sinne von „Welt überhaupt‘ (Gesamtheit
aller Verkettungen von Wirkenseinheiten) gebrauchen, „Künstliches‘“
wird auch als „Artifizielles‘“ bezeichnet. Ist es aber ein Körper,
welcher kraft Wollens besonderer Seele dadurch entstanden ist, daß
mehreren besonderen Körpern absichtlich jene Zustände gewirkt wurden,
kraft welcher sie als Teil-Glieder einen besonderen Körper ausmachen,
So nennen wir jenen neuen Körper einen „Kunst-Körper‘ oder ein
„Artefakt“. „Künstliches‘“ („Artifizielles‘‘) ist also stets besonderer
Einzelwesen-Zustand, „Kunst-Körper“ (‚„„Artefakt‘“) ist stets nur
besonderer Körper, da es „zusammengesetzte Seele‘‘ überhaupt nicht
gibt. Mit dem Worte „Kunst-Körper‘‘ („Artefakt‘“) wird allerdings
eigentlich nur eine Gesamtheit von besonderen künstlichen Einzelwesen-Zuständen
 bezeichnet. welche den „Teil-Gliedern‘“ des ‚„‚Kunst-Körpers‘“
zugehören.

„Anzeichenkörperliches“ ist nun in der Welt entweder als „Natürliches“
 oder als „Quasi-Natürliches“ oder als „Künstliches“ oder als
„Quasi-Künstliches“ gegeben, d. h. als solches Körperliches, welches besonderem
 Körper ohne Wollen oder durch Wollen, niemals aber als
„auf Zeichenkörperliches gerichtetes Wollen Erfüllendes“ zugehörig
 wurde. Ist „Anzeichenkörperliches“ als „Natürliches“ in der
Welt gegeben, so kommt es als Anzeichen für anderes Körperliches
oder Seelisches in Betracht, ist es hingegen als „Quasi-Natürliches“ oder
„Künstliches“ oder „Quasi-Künstliches“ gegeben, so kommt es als ein
Zeichen für besonderes Wollen in Betracht. Es gibt aber nicht nur
„als wirkendes Zeichen unbeabsichtigtes Zeichenkörperliches“, nämlich
eben „Anzeichenkörperliches“, sondern es gibt auch zahlreiches „als
Wirkendes Zeichen beabsichtigtes Zeichenkörperliches“. Sprechen
Wir nun von „identisch begründeten absichtlichen Verwirklichungen
Sander, Allg, Gesellschaftslehre.
            
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