Vergemeinschaftung und Gemeinschaft I9I1
lichkeit, die er sich selbst tätig wirkend zugehörig gemacht hat, den
„Behauptungs-Glauben“ gewinnt, so nennen wir diesen seinen Glauben
als Wirkungsgewinn eine „wahre Deutung“, „Deutungs-Streben“
nennen wir jenes Streben, in welchem jemand darauf zielt, sich hin-
sichtlich eines von ihm wahrgenommenen Körperlichen, das ihm einen
„unbestimmten Behauptungs-Glauben“ oder einen „unvollständig be-
stimmten Behauptungs-Glauben“ gewirkt hat, die Empfänglichkeit für
einen „vollständig bestimmten Behauptungs- Glauben“ zugehörig zu
machen, „deuten“ nennen wir das solchem Streben gegebene eigene
gegenwärtige Leisten. Es gibt also ein „Deuten unwirksamer
Behauptung“ und ein „Deuten unvollständig wirkender
Behauptung“. Handelt es sich um ein „Deuten unvollständig wir-
kender Behauptung“, so liegt eine „wahre Deutung“ nur vor, wenn
der Deutende eben einen „wahren Behauptungs-Glauben“ gewonnen
hat, d. h. die Besonderheit jenes der mehreren vorgestellten besonderen
identischen Behauptungs-Wollen-Augenblicke, an welche als wirkende
Bedingung er glaubt, in Wahrheit dem Behauptenden zugehört hat.
Hat jene Besonderheit dem Behauptenden in Wahrheit nicht zugehört,
so liegt eine „irrige Deutung“ vor. „Quasi-Bezeichnung“
nennen wir jedes besondere identische Körperliche, das als identische
wirkende Bedingung dafür in Betracht kommt, daß besondere empfäng-
liche Seelen, die eine Besonderheit jenes Körperlichen wahrgenommen
haben, durch „Deuten“ — also besonderes Leisten — einen „wahren
Behauptungs-Glauben“ gewinnen.
Ist nun der „Sinn“ jedes „absichtlichen Ausdruckes‘“ ein Ge-
danke, so kann, da sich in jedem Gedachten ein „Bestimmtes und
ein „„Bestimmendes‘‘ findet, sprachliches Bezeichnungskörperliches nur
ein Satz‘ sein. Da aber kein wesentlicher Grund vorhanden ist, nur
Sprachliches Bezeichnungskörperliches ‚Satz‘ zu nennen, können wir
die Worte „Bezeichnungskörperliches“ und „Satz“ als Worte
für ein und dasselbe Gegebene, gebrauchen, nämlich für solches iden-
tisches Körperliches, das sich auch als „Bezeichnung“‘, als „absichtlicher
Ausdruck“ findet. Als „Satzfragment‘ bezeichnen wir jedes ein-
zelne Körperliche, das einem mehrheitlichen Bezeichnungskörperlichen
angehört, also nicht die Gesamtheit jenes Körperlichen ausmacht.
„Satzfragmente‘‘ sind entweder „sinnleere Satzfragmente‘“ oder
„Sinnvolle Satziragmente‘‘, „sinnvolle Satzfragmente‘“ sind wieder
Sntweder „einsinnige Satzfragmente‘“ oder „mehrsinnige
Satzfragmente“. „Sinnleeres Satzfragment‘“ nennen wir jedes Satz-
fragment, das nicht als identische wirkende Bedingung dafür in Be-
tracht kommt, daß besonderen Seelen, welchen die Bezeichnungs-
Empfänglichkeit für jene Sätze, welchen jenes Satzfragment angehört,
zugehört. durch Wahrnehmung einer Besonderheit jenes Satzfragmentes