Full text: Allgemeine Gesellschaftslehre

Vergemeinschaftung und Gemeinschaft I9I1 
lichkeit, die er sich selbst tätig wirkend zugehörig gemacht hat, den 
„Behauptungs-Glauben“ gewinnt, so nennen wir diesen seinen Glauben 
als Wirkungsgewinn eine „wahre Deutung“, „Deutungs-Streben“ 
nennen wir jenes Streben, in welchem jemand darauf zielt, sich hin- 
sichtlich eines von ihm wahrgenommenen Körperlichen, das ihm einen 
„unbestimmten Behauptungs-Glauben“ oder einen „unvollständig be- 
stimmten Behauptungs-Glauben“ gewirkt hat, die Empfänglichkeit für 
einen „vollständig bestimmten Behauptungs- Glauben“ zugehörig zu 
machen, „deuten“ nennen wir das solchem Streben gegebene eigene 
gegenwärtige Leisten. Es gibt also ein „Deuten unwirksamer 
Behauptung“ und ein „Deuten unvollständig wirkender 
Behauptung“. Handelt es sich um ein „Deuten unvollständig wir- 
kender Behauptung“, so liegt eine „wahre Deutung“ nur vor, wenn 
der Deutende eben einen „wahren Behauptungs-Glauben“ gewonnen 
hat, d. h. die Besonderheit jenes der mehreren vorgestellten besonderen 
identischen Behauptungs-Wollen-Augenblicke, an welche als wirkende 
Bedingung er glaubt, in Wahrheit dem Behauptenden zugehört hat. 
Hat jene Besonderheit dem Behauptenden in Wahrheit nicht zugehört, 
so liegt eine „irrige Deutung“ vor. „Quasi-Bezeichnung“ 
nennen wir jedes besondere identische Körperliche, das als identische 
wirkende Bedingung dafür in Betracht kommt, daß besondere empfäng- 
liche Seelen, die eine Besonderheit jenes Körperlichen wahrgenommen 
haben, durch „Deuten“ — also besonderes Leisten — einen „wahren 
Behauptungs-Glauben“ gewinnen. 
Ist nun der „Sinn“ jedes „absichtlichen Ausdruckes‘“ ein Ge- 
danke, so kann, da sich in jedem Gedachten ein „Bestimmtes und 
ein „„Bestimmendes‘‘ findet, sprachliches Bezeichnungskörperliches nur 
ein Satz‘ sein. Da aber kein wesentlicher Grund vorhanden ist, nur 
Sprachliches Bezeichnungskörperliches ‚Satz‘ zu nennen, können wir 
die Worte „Bezeichnungskörperliches“ und „Satz“ als Worte 
für ein und dasselbe Gegebene, gebrauchen, nämlich für solches iden- 
tisches Körperliches, das sich auch als „Bezeichnung“‘, als „absichtlicher 
Ausdruck“ findet. Als „Satzfragment‘ bezeichnen wir jedes ein- 
zelne Körperliche, das einem mehrheitlichen Bezeichnungskörperlichen 
angehört, also nicht die Gesamtheit jenes Körperlichen ausmacht. 
„Satzfragmente‘‘ sind entweder „sinnleere Satzfragmente‘“ oder 
„Sinnvolle Satziragmente‘‘, „sinnvolle Satzfragmente‘“ sind wieder 
Sntweder „einsinnige Satzfragmente‘“ oder „mehrsinnige 
Satzfragmente“. „Sinnleeres Satzfragment‘“ nennen wir jedes Satz- 
fragment, das nicht als identische wirkende Bedingung dafür in Be- 
tracht kommt, daß besonderen Seelen, welchen die Bezeichnungs- 
Empfänglichkeit für jene Sätze, welchen jenes Satzfragment angehört, 
zugehört. durch Wahrnehmung einer Besonderheit jenes Satzfragmentes
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.