Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

Vergemeinschaftung und Gemeinschaft. 193

körperliche: „Ich bin traurig‘‘ wahrnimmt, gewinnt nur dann einen
„vollständig bestimmten Behauptungs-Glauben‘‘, wenn er um besondere
Umstände weiß, nämlich darum, daß der besondere eben Behauptende
dieses Wort gebraucht, also dessen besondere Seele gemeint ist, Nimmt
aber jemand bloß das Satzfragment „Ich“ wahr, so ist es für ihn insoferne
 vielsinnig, als es ihm nicht die Vorstellung eines besonderen
 Gegenständlichens weckt, dassich in dem Gedachten mehrerer
identisch behaupteter Gedanken findet, sondern die Vorstellung einer
zahlenmäßig unbegrenzten Mehrheit von besonderen
Gegenständlichen (Mehrheit besonderer Seelen), von welchen
jedes einzelne sich in dem Gedachten mehrerer mit „Ich-Sätzen“
identisch behaupteter Gedanken finden kann. Ähnlich steht es etwa
mit dem Worte „dort“, dessen Wahrnehmung die Vorstellung einer
zahlenmäßig unbegrenzten Mehrheit von besonderen Gegenständlichen,
nämlich einer zahlenmäßig unbegrenzt mehrmaligen Zugehörigkeit von
Raumbeziehung zu anderen besonderen Körpern, weckt, „ähnlich‘“ steht
es ferner auch mit den sogenannten „Eigennamen“ („Robert‘‘, „Klara“
usw.), die in Wahrheit gar keine Eigennamen sind, da sie keinem
einzelnen besonderen Menschen ausschließlich „eignen“, vielmehr Fragmente
 von Sätzen sind, mit denen sehr verschiedene Menschen bezeichnet
 werden. „Einsinnige Satzfragmente‘“ sind meist Satzfragmente,
 welche die Vorstellung eines besonderen Allgemeinens als behaupteten
 Gegenständlichens wecken, „mehrsinnige Satzfragmente““ sind
meist Satzfragmente, welche die Vorstellung einer zahlenmäßig unbegrenzten
 Mehrheit von besonderen Einzelwesen oder einer zahlenmäßig
 unbegrenzten Mehrheit von Zugehörigkeiten besonderer Beziehung
 zu je besonderen Einzelwesen wecken. Indes gibt es auch
„einsinnige Satzfragmente‘‘, wie etwa ‚Jesus‘, „Mohamet“‘, „Christus‘“,
„Bismarck“, welche die Vorstellung eines besonderen Einzelwesens als
Gegenständlichens wecken.
Als „einsinnige Satzfragmente“ haben wir alle sinnvollen Satzfragmente
 bezeichnet, welche sich auch in „eindeutig bezeichnenden
Sätzen“ finden. Daraus ergibt sich, daß sich „einsinnige Satzfragmente“
auch in „vieldeutig bezeichnenden Sätzen“ finden können. Deshalb
kann auch die Wahrnehmung besonderer „einsinniger Satzfragmente“,
wie z, B. der Worte „Hahn“ und „Hund“, die Vorstellung mehreren
besonderen Gegenständlichens von Behauptungs-Wollen-Augenblicken
wecken, z. B. das Wort „Hahn“ die Vorstellung „besonderes Tier“
und „Gashahn“ als Gegenständliches, und das Wort „Hund“ die Vorstellung
 „besonderes Tier“ und „besonderer Wagen“ als Gegenständliches,
 Aber die Worte „Hahn“ und „Hund“ sind trotzdem „einsinnige
Satzfragmente“, da sie sich auch in eindeutig bezeichnenden Sätzen
finden, z, B. in den Sätzen „Der Hahn ist ein kampflustiges Tier“ und
Sander, Allg. Gesellschaftslehre. 13
            
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