Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

94

IV. Kapitel.

„Der Hund ist ein Säugetier“, während Worte wie „Ich“ und „Dort“
sich niemals in eindeutig bezeichnenden Sätzen finden. Deshalb
können wir die „mehrsinnigen Satzfragmente“ auch „stetig mehrsinnige
 Satzfragmente“ nennen, während die „einsinnigen Satzfragmente“
 nur „unstetig mehrsinnige Satzfragmente“ sein
können. Insoferne „einsinnige Satzfragmente“ auch „unstetig mehrsinnig“
 sind, wecken sie die Vorstellung einer zahlenmäßig bestimmten
 Mehrheit von Gegenständlichen, z. B. „besonderes Tier“
und „Gashahn“, deren jedes in seinem besondernden Allgemeinen vorgestellt
 ist. Hingegen wecken „stetig mehrsinnige Satzfragmente‘“ die
Vorstellung einer zahlenmäßig unbestimmten Mehrheit von Gegenständlichen,
 deren jedes keineswegs in seinem besondernden Allgemeinen
vorgestellt ist. Sagt man nun, daß ein. besonderes Wort, „Etwas bezeichnet“,
 „eine Bezeichnung für Etwas“ ist, so kann nur gemeint sein,
daß Behauptende, die Gedanken behaupten, in deren Gedachtem sich
jenes „Etwas“ als Gegenständliches findet, Sätze bilden, in welchen sich
jenes besondere Wort findet, daß also Behauptende mit jenem Worte
Etwas bezeichnen, oder genauer gesagt: Etwas (Gedanke) mit einem
Satze bezeichnend auch Etwas (Gegenständliches) mit jenem Worte
nennen. „Einsinnige Worte“ sind eben nichts anderes als „einsinnige
Satzfragmente“ und können nur in Beziehung zu „Sätzen“, welchen
sie angehören, erklärt werden. Da aber nun „einsinnige Satzfragmente“
die Vorstellung eines besonderen in Behauptungs-Wollen-Augenblicken
Gegenständlichen wecken, können sie dann ferner auch im Wege der
„Assoziation“ nicht mehr bloß die „ausfallende“ Vorstellung eines besonderen
 in Behauptungs-Wollen-Augenblicken Gegenständlichen wecken,
sondern die Vorstellung eines besonderen Gegenstandes selbst.
Diese „assoziative Funktion“ der „einsinnigen Satzfragmente“,
welche ein „Derivat“ ihrer Funktion als „einsinniger Satzfragmente“,
also auch ein mittelbares „Derivat“ der Bezeichnungsfunktionen von
„Sätzen“ ist, wird aber häufig gemeint, wenn man sagt, daß ein
Wort „Etwas bezeichnet“, „Etwas nennt“, In Wahrheit besteht aber
das Urteil zu Recht: „voces significant res mediantibus conceptibus“,
 d. h. Worte ‚bezeichnen‘, ‚nennen‘ Gegenstände nur
als Gegenständliches von besonderen Behauptungs- Wollenaugenblicken,
 oder ganz genau gesprochen: Mit Worten als Bestandteilen
von Sätzen bezeichnen Behauptende Gedanken als Besonderheiten
ihrer Behauptungs- Wollen- Augenblicke. Hingegen ist ein „Wort“,
nämlich ein „einsinniges Satzfragment‘“, niemals die „Bezeichnung“‘
eines Gegenstandes, da zwischen einem Gegenstande, z. B. einem „Tische“,
und einer in der Welt vorhandenen Bezeichnungsbesonderheit, z. B.
dem Lautkörperlichen „Tisch“, niemals ein Bezeichnungsverwirklichungsverhältnis
 (Zeichenverwirklichungsverhältnis) bestehen kann. Daß sich
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.