Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

"Vergemeinschaftung und Gemeinschaft. a 197

tisches Behauptungs-Wollen als identische wirkende Bedingung mit
solchem identischen Körperlichen als identischem Wirkungsgewinne
zusammengehört. Als „Wecken von Bezeichnungs-Empfänglichkeit“
stellt sich insbesondere das Lehren einer besonderen Sprache dar, da ein
Sprachlehrer stets darauf zielt, in seinem Schüler eine Bezeichnungs-Empfänglichkeit
 hinsichtlich besonderen identischen Körperlichens zu
wecken, z. B. hinsichtlich jener identischen Körperlichen, welche die
identischen Bezeichnungen in der französischen Sprache darstellen.
Schließlich gibt es auch noch ein „auf Eigensatz-Übertragung
 zielendes Anspruch -Streben“, dem als „eigenes gegenwärtiges
 Leisten“ das „Erheben eines Anspruches auf Eigensatz-Übertragung“
 gegeben ist, In solchem Falle erhebt jemand
gegen einen Anderen den Anspruch, daß er einen von ihm wahrgenommenen,
 vom Anspruch-Erheber mit oder ohne Behauptungs-Ab-Sicht
 verwirklichten Satz neuerlich ohne Behauptungs-Absicht verwirkliche.
 Das solchen Anspruch erfüllende Leisten nennen wir ein
„Andersatz-Übertragen“, das einem „Streben nach Andersatz-Übertragung“
 gegeben ist. Ein „Andersatz-Übertragen“ ist entweder
 ein „identisches Andersatz-Übertragen“ oder ein „äquivalentes
 Andersatz-Übertragen“. Ein „identisches Andersatz-Ü
 bertragen“ liegt vor, wenn der Übertragende solches Körperliches
verwirklicht, welches sich als Besonderheit jenes identischen Bezeichnungs-Körperlichen
 darstellt, dessen Besonderheit übertragen wird, wie
wenn z. B. jemand über Anspruch eines Anderen ein von diesem Ge-Schriebenes
 abschreibt. Hingegen liegt ein „äquivalentes Andersatz-Übertragen“
 vor, wenn der Übertragende nur dem zu übertragenden
Satze äquivalentes Bezeichnungs-Körperliches verwirklicht, wie wenn
zZ. B. jemand über Anspruch eines Anderen ein von ihm Geschriebenes
„Zur Verlesung bringt“ oder in Sätze einer anderen Sprache überträgt.
Das „äquivalente Andersatz-Übertragen“ wird insbesondere „Über-Setzen“
 genannt. Jenen Satz, welcher übertragen wird, nennen wir
den „übertragenen Satz“, während wir das neue Bezeichnungskörperliche
 die „Satzübertra gung“ nennen. Das „Andersatz-Übertragen“
 ist niemals ein „Bezeichnen“, „Ausdrücken“, „Behaupten“ des
Übertragenden, Voraussetzung solchen Tuns ist auch keine Empfänglichkeit
 des Übertragenden für solche Bezeichnung, dessen Körperliches
SF verwirklicht, er muß gar nicht wissen, was mit solcher Bezeichnung
gemeint sein kann, vielmehr muß er nur wissen, wie man das von ihm
wahrgenommene Bezeichnungskörperliche identisch oder äquivalent verwirklicht,
 im letzteren Falle muß er also nur wissen, welches andere
Bezeichnungskörperliche dem von ihm zu übertragenden Bezeichnungskörperlichen
 äquivalent ist, ein Wissen, das keine Bezeichnungs-Empfänglichkeit
 sein muß. Wenn z. B. jemand, dem ein Aufsatz mathematischen
            
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