Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

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IV. Kapitel.

Inhaltes diktiert wird, für die wahrgenommenen Sprachlaute Schriftzeichen
verwirklicht, muß er gar nicht wissen, was mit solchen Bezeichnungen
gemeint sein kann, und wenn ihm auch im besonderen Falle die Bezeichnungs-Empfänglichkeit
 zugehört, so ist sie weder Bedingung seiner
Leistung, noch behauptet der Diktierende dem Schreibenden gegenüber
Etwas, d. h. er „rechnet“ nicht mit dessen Bezeichnungs-Empfänglichkeit.
 Der „Andersatz-Übertragende“ „bezeichnet“ also nicht, sondern
zielt nur auf Bildung identischer oder äquivalenter Sätze,
Was überhaupt das „Bezeichnen“ vom bloßen „Satz bilden“
unterscheidet, ist, daß jeder Bezeichnende („Absichtlich Ausdrückende“,
„Behauptende“) von einem Zeichen „Gebrauch macht“, während der
„Satz-Bildende“ zwar Bezeichnungskörperliches verwirklicht, aber nicht
von diesem Körperlichen als „Zeichen“ Gebrauch macht. Das „von
Etwas Gebrauch machen“ ist, wie sich später zeigen wird, stets ein
tätiges Wirken, mit welchem darauf gezielt wird, im Hinblicke auf
ein besonderes, einem besonderen Einzelwesen zugehöriges, als grundlegende
 Bedingung in Betracht kommendes Allgemeines — jenes
„Etwas“, von welchem Gebrauch gemacht wird — eine besondere
Veränderung jenes Einzelwesens herbeizuführen. Jener also, der, wie
man sagt, „von einem Zeichen Gebrauch macht“, ein „Zeichen gebraucht“,
 macht gar nicht von dem Körperlichen jenes Zeichens Gebrauch,
 sondern das, wovon er „Gebrauch macht“, ist stets die Bezeichnungs-Empfänglichkeit
 besonderer Seele, da er jener besonderen
 Seele im Hinblicke auf jene Empfänglichkeit als grundlegende
Bedingung besonderes Wissen wirken will. Wenn nun jemand „einsam
 spricht“, so bildet er zwar Sätze, d. h. er bringt Körperliches hervor,
 hinsichtlich dessen ihm und Anderen nach seinem Wissen eine
Bezeichnungs-Empfänglichkeit zugehört, aber er macht von jener Bezeichnung
 keinen Gebrauch, d. h. er zielt nicht darauf, eine Seele
kraft jener ihr zugehörigen Bezeichnungs-Empfänglichkeit
 als grundlegender Bedingung zu verändern, vielmehr zielt
er etwa darauf, sich im „Sprechen von französischen Sätzen“ zu üben
oder sich zu vergewissern, daß er besondere Sätze sprechend bilden
kann. Als „einsames Sprechen“ wird übrigens nicht nur besonderes
eigenes Leisten, sondern auch häufig das bloße Vorstellen „besonderen
 eigenen gegenwärtigen Sprechens“ bezeichnet. Da aber
„Sprechen“ in einem Streben wahrgenommenes „eigenes gegenwärtiges
 Leisten“ ist, kann bloß vorgestelltes eigenes gegenwärtiges
Leisten niemals zu Recht als „Sprechen“ bezeichnet werden. Aber
nicht bloß „behauptend“ kann man von einer Bezeichnung „Gebrauch
machen“, d. h. nicht bloß in der Absicht, um einer Seele kraft ihrer
Bezeichnungs-Empfänglichkeit zunächst eine „behauptungsgemäße Vorstellung“
 und dann einen „behauptungsgemäßen Glauben“ zu wecken,
            
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