Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

Vergesellschaftung und "Gesellschaft.

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welche mystische Annahme auf einer anderen mystischen Annahme beruhen
 mag, nämlich jener, daß Wollen „spontan‘“ entstehe. Weiter
aber vertreten alle Anhänger jener Lehre die Meinung, daß die Behauptungssätze
 deshalb von anderen Sätzen unterschieden werden
müssen, weil die ersteren Sätze als Behauptungen ‚„wahr‘“ oder ‚unwahr‘‘,
 die letzteren Sätze hingegen niemals ‚wahr‘ oder „unwahr““
sein können. Auch diese Meinung ist jedoch -irrig. „Wahr“ oder ‚„unwahr“
 kann nämlich überhaupt nur ein Gedanke sein, je nachdem,
ob er das in ihm Gedachte so trifft, wie es vorhanden ist oder nicht.
Ein „Satz‘““ hingegen kann niemals ‚‚wahr‘“ oder „unwahr“‘‘ sein, denn
„Satz“ ist „Bezeichnungskörperliches‘‘, wer wollte aber sagen, daß besonderes
 Körperliches „wahr‘“ oder ‚„unwahr“‘“ ist? Aber auch eine
Behauptung, also eine Satzbesonderheit, die kraft eines Behauptungs-Wollens
 verwirklicht wurde, kann nur in uneigentlichem Sinne ‚„‚wahr‘“
oder „unwahr‘ genannt werden, „wahr“ nämlich dann, wenn mit ihr
ein ‚wahrer‘ Gedanke bedeutet wird, ‚„unwahr‘‘ aber dann, wenn
mit ihr ein „unwahrer‘“‘ Gedanke bedeutet wird. Eine „Behauptung‘‘
kann ferner, wie wir dargelegt haben, „Urteil“ oder „Lüge“ sein, je
nachdem, ob der Behauptende einen Gedanken bedeutet, der ihm zugehört
 oder nicht, je nachdem also, ob er durch Ausdruck oder durch
Schein-Ausdruck bedeutet. Sowohl aber ein „Urteil‘“ als auch eine
„Lüge‘‘ kann entweder eine „wahre‘ oder eine „unwahre‘‘ Behauptung
in dem erwähnten uneigentlichen Sinne sein. Denn wenn auch jemand
einen Gedanken behauptet, der ihm zugehört, so kann doch dieser Gedanke
 entweder „wahr‘“ oder ‚„unwahr‘“ sein, und wenn jemand einen
Gedanken behauptet, der ihm nicht zugehört, so kann doch dieser Gedanke
 entweder „wahr“ oder „unwahr‘ sein. Meint z. B. A, daß C
ingekommen ist und sagt zu B: „C ist angekommen“, so kann trotzdem
 C nicht angekommen sein, meint hingegen z. B. A, daß C nicht
angekommen ist und sagt zu B: „C ist angekommen“‘‘, so kann trotzdem
 C angekommen sein — die „Wahrheit“ oder „Unwahrheit‘“ eines
Gedankens besteht eben nicht in seiner Beziehung der Zugehörigkeit
zu besonderer Seele oder in seiner Beziehung der Sonderung von be-Sonderer
 Seele. Nur im uneigentlichen Sinne also kann von der „Wahrheit“
 oder „Unwahrheit‘“ einer „Behauptung“ gesprochen werden, und
die F rage nach „Wahrheit“ oder ‚„‚Unwahrheit‘“ ist eigentlich keine Bestimmungsfrage
 hinsichtlich der Gegebenen „Behauptung“, Urteil“,
„Lüge“, „Satz“, „Bezeichnung“ usw., hinsichtlich welcher Gegebenen
vielmehr ausschließlich die identisch begründeten Wirk enszusammengehörigkeiten
 zur Frage stehen, welche jenen Wirkensverkettungen zu-Zehören,
 in denen besondere Seelen kraft Wollens anderer Seelen
besondere Gedanken -— die „wahr‘““ oder „unwahr‘“ sein können —
>Mpfangen. „Urteil“ insbesondere ist nicht „Gedanke“, sondern
            
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