Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

Grundwissenschaft und Gesellschaftswissenschaft.

TU

Welt stets Allgemeines, allerdings eben stets Allgemeines, das einem
besonderen Einzelwesen zugehört. Hingegen ist das „Wirkung Erfahrende“
 stets ein Einzelwesen, da nur Einzelwesen sich verändern,
d. h. einen Wechsel von Bestimmtheitsbesonderheiten aufweisen können:
Die Bestimmung „wirkend“ kann also nur von einem Allgemeinen
in Zugehörigkeit zu einem Einzelwesen — und dann auch von jenem
Einzelwesen selbst —, die Bestimmung „Wirkung erfahrend“ hingegen
 nur von einem Einzelwesen ausgesagt werden. „Wirklich“
aber ist alles, was in einer Wirkenseinheit gefunden wird, somit das
„wirkende“ und das „Wirkung erfahrende“ Einzelwesen, aber auch jenes
Allgemeine, welches in Zugehörigkeit zu jenen Einzelwesen die wirkende
 Bedingung, die grundlegende Bedingung und den Wirkungsgewinn
 darstellt. „Wirklich“ ist also ein Beziehungswort, keineswegs
 etwa ein Wesenswort, da es auch ein aussichtsloses Beginnen wäre,
an irgendeinem für sich Gegebenen allein feststellen zu wollen, ob es
„wirklich“ sei, Statt zu sagen, daß Etwas „wirklich“ ist, sprechen wir
auch von seiner „Wirklichkeit“ oder seinem „Sein“. Sprechen wir
aber von der „Wirklichkeit“ überhaupt, so meinen wir die Gesamtheit
aller Wirkenseinheiten, welche wir „Welt“ nennen können.
Zwei Einzelwesen, die in einer „Wirkensbeziehung“ stehen, finden
sich in einem „unmittelbaren Wirkenszusammenhange“, Jeder
der drei Augenblicke einer Wirkenseinheit kann aber im Zugleich auch
einer anderen Wirkenseinheit zugehören, es kann z. B. jenes Allgemeine,
welches die wirkende Bedingung in einer besonderen Wirkenseinheit
abgibt, zugleich die grundlegende Bedingung in einer anderen Wirkenseinheit
 abgeben. So ergeben sich unzählige „Verkettungen von
Wirkenseinheiten“, aus welchen die Welt besteht. Ein „mittelbarer
 Wirkenszusammenhang“ zweier Einzelwesen liegt insbesondere
 vor, wenn jener Augenblick eines Einzelwesens B, welcher
den Wirkungsgewinn gegenüber dem Wirken des Einzelwesens A abgibt,
 zugleich die wirkende Bedingung für eine Veränderung des Einzelwesens
 C abgibt. In solchem Falle gehört dem Einzelwesen A. eine
‚Mittelbare wirkende Bedingung“ für eine Wirkung am Einzelwesen
 C zu, es liegt aber keine „Wirkenseinheit“ vor, da mit der „Ursache“
 für die Veränderung des vermittelnden Einzelwesens B noch
keineswegs die Wirkung am Einzelwesen C zusammengehört, die vielmehr
 ihre eigene Ursache hat, zu welcher eine grundlegende Bedingung
am Einzelwesen C gehört. Immerhin läßt sich im Falle eines „mittelbaren
 Wirkenszusammenhanges“ zweier Einzelwesen doch von einer
‚mMmittelbaren Zusammengehörigkeit“ sprechen, insofern als mit
der wirkenden Bedingung am Einzelwesen A, der grundlegenden Bedingung
 am Einzelwesen B und einer grundlegenden Bedingung am Einzelwesen
 C eine besondere Wirkung am Einzelwesen C zusammengehört.
            
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