Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

Die Macht.

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„Leistungstauglichkeiten“ sind hingegen jene identischen Allgemeinen,
welche anderen Einzelwesen zugehören müssen, damit ein Mensch
jenen „Fall“ verwirklichen kann. Mit dem Worte „Leistungsfähigkeit“
bezeichnen wir also stets identisches Allgemeines, welches in Zugehörigkeit
 zu besonderem Menschen die grundlegende Bedingung für besondere
 Leistung jenes Menschen abgeben kann. Die „Leistungsfähigkeiten“
 sind nun aber entweder „seelische Leistungsfähigkeit“
oder „leibliche Leistungsfähigkeit“. Die „seelische Leistungsfähigkeit“
 ist stets besonderer Gedanke, nämlich das wahre Wissen
um die Richtlinie der Verwirklichung jener besonderen Leistung, welche
in Frage steht. „Seelische Leistungsfähigkeit“ ist also stets der wahre
Gedanke an eine besondere „identisch begründete Wirkenszusammengehörigkeit“.
 Dieses gedankliche Wissen kommt insoferne als grundlegende
 Bedingung für besondere Leistung in besonderer Richturig in
Betracht, als für besondere Seele der Gewinn solchen Begehrens, das
ein „richtiges“ Wollen bedingt, durch die Zugehörigkeit solchen Wissens
zu jener Seele grundlegend bedingt ist, aus welcher Tatsache sich die
Rede „Wissen ist Macht“ erklärt. Die „seelische Leistungsfähigkeit“
ist also stets grundlegende Bedingung für die Entstehung „richtigen“
Wollens, während alle anderen Geeignetheiten grundlegende Leistungsbedingungen
 in Beziehung zur wirkenden Bedingung „Wollen“ sind.
In der „Richtlinie“ der in Frage stehenden Leistung finden wir aber
die „seelische Leistungsfähigkeit“ stets in jenem identischen richtigen
Wollen, welches die erste identische wirkende Bedingung in jener
Richtlinie darstellt. Als „leibliche Leistungsfähigkeit“ kommt besondere
Leibesbestimmtheit, insbesondere Muskelbestimmtheit in Betracht. Man
bezeichnet die „leibliche Leistungsfähigkeit“ gewöhnlich als „Übung“,
„Geschicklichkeit“, „Kraft“ usw. Eine besondere leibliche Bestimmtheit
kann entweder eine „einfache leibliche Leistungsfähigkeit“
oder eine „mehrfache leibliche Leistungsfähigkeit“ sein.
Eine „einfache leibliche Leistungsfähigkeit“ ist jene leibliche Bestimmtheit,
 welche nur als grundlegende Bedingung für Leistungen einer
besonderen Art in Betracht kommt, welche also nur einer be-Sonderen
 „Gruppe in besonderer Richtlinie eingeschlossener Leistungsgeeignetheiten“
 angehört, eine „mehrfache leibliche Leistungsfähigkeit“
ist jene leibliche Bestimmtheit, z. B. „Muskelkraft“, welche als grundlegende
 Bedingung für Leistungen verschiedener Art in Betracht
kommt, also mehreren „Gruppen in besonderer Richtlinie eingeschlossener
 Geeignetheiten“ angehört. Hingegen ist das wahre Wissen
um besondere Richtlinie stets eine „einfache Fähigkeit“, da dieses
Wissen eben nur als grundlegende Bedingung für Leistungen als Fälle
einer besonderen Richtlinie in Betracht kommt. Während nun das
Wort „Leistungsfähigkeit“ solche seelische oder leibliche Bestimmtheit
            
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