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VI, Kapitel.
bezeichnet, welche als grundlegende Bedingung für besondere Leistung
jenes, dem solche Bestimmtheit zugehört, in Betracht kommt, bezeichnet
das Wort „Leistungsunfähigkeit“ solche seelische oder leibliche
Bestimmtheit, welche nicht als grundlegende Bedin gung für besondere
Leistung jenes, dem solche Bestimmtheit zugehört, in Betracht kommt.
„Leistungsfähigkeitsgedanke“ nennen wir jeden Gedanken
daran, daß dem Denkenden selbst — „Eigenleistungsfähigkeitsgedanke“
— oder einem Anderen — „Anderleistun gsfähigkeitsgedanke“
— eine besondere Fähigkeit zugehört, Ebenso gibt es
auch „Eigenleistungsunfähigkeitsgedanke“ und „Anderleistungsunfähigkeitsgedanke“.
Einen „zu besonderer Leistung
fähigen Menschen“ nennen wir jenen Menschen, dem die
„seelische“ und „leibliche“ Leistungsfähigkeit für besondere Leistung
zugehört. Aus dem Gesagten ergibt sich, daß das Wort „Leistungsfähigkeit“
ein Beziehungswort ist, da es stets besonderes Allgemeines
in Beziehung zu besonderer Wirkung (Leistung) bezeichnet. Auch das
Wort „Leistungstauglichkeit“ ist ein Beziehungswort, da es solche Bestimmtheit
bezeichnet, welche in Zugehörigkeit zu anderen Einzelwesen
als der Seele oder dem Leibe jenes Menschen, welcher als „Tätiger“
in Betracht kommt, eine grundlegende Bedingung für besondere Leistung
jenes Menschen abgeben kann. „Leistungstauglichkeit“ ist entweder
eine „einfache Leistungstauglichkeit“ oder eine „nehrfache
Leistungstauglichkeit“. Den Gegensatz zur „Leistungstauglichkeit“
bildet die „Leistungsuntauglichkeit“, d. h. solches Allgemeines,
das nicht als grundlegende Bedingung für besondere Leistung
in Betracht kommt. Solches Einzelwesen, dem besondere Tauglichkeit
zugehört, nennen wir ein „zu besonderer Leistung tau gliches
Einzelwesen“.
Jede „Leistungsgeeignetheit‘“, welche in Einheit mit besonderndem
Allgemeinen besonderen Einzelwesen zugehört, nennen wir eine „Brauchbarkeit“
(„Gebrauchbarkeit‘“) und jedes solche Einzelwesen ein
„für besondere Leistung brauchbares (gebrauchbares)
Einzelwesen“. „Von Etwas Gebrauch machen“, „Etwas gebrauchen“
heißt aber nichts anderes als: „absichtlich einem besonderen
Einzelwesen jene Veränderung wirken, für welche
eine ihm zugehörige Brauchbarkeit als grundlegende Bedingung
in Betracht kommt“. Deshalb ist jedes Leisten ein
„Gebrauch machen‘, da jeder Leistende stets von seinem Leibe zugehörigen
Bestimmtheiten und in zahlreichen Fällen auch von anderen
Kinzelwesen zugehörigen Bestimmtheiten Gebrauch macht. Hingegen
macht ein Leistender in seinem besonderen Leisten nicht eigentlich von
seiner seelischen „Fähigkeit‘“ Gebrauch, da er in seinem Leisten keineswegs
absichtlich seiner Seele besondere Veränderung wirkt, für welche