Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

Die Macht.

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die „abgeleitete Macht‘‘ als „abhängige Macht‘, die „ursprüngliche
Macht“ als „unabhängige Macht“ bezeichnet. Mit solcher Rede
kann aber nur gemeint sein, daß jener, der eine „ursprüngliche
Macht“ besitzt, vor der Begründung dieser seiner Macht ein „unabhängiger
 Anwärter“ auf diese Macht war, während jener, der eine
„aus Ursprungs-Andermacht abgeleitete Macht“ besitzt, vor der Begründung
 dieser seiner Macht ein „abhängiger Anwärter“ auf diese
Macht war, „abhängig“ nämlich vom Inhaber der „Ursprungs-Macht“.
Ein „abhängiger Herrscher“ ist also z. B. jener Herrscher, dem weitere
eigene Herrschermacht kraft der Herrschermacht eines Anderen begründet
 werden kann.
„Macht“ ist ferner entweder eine „selbständige Macht“ oder
eine „unselbständige Macht“ Eine „selbständige Macht“ liegt
dann vor, wenn in der Welt eine Gesamtheit von Allgemeinen gegeben
ist, welche als grundlegende Bedingungen dafür in Betracht kommen,
daß jemand kraft seines Wollens als wirkender Bedingung eine
besondere Leistung vollbringt. Eine je unselbständige Macht jedes von
zwei (bzw. mehreren) Menschen liegt hingegen vor, wenn in der Welt
eine Gesamtheit von Allgemeinen gegeben ist, welche als grundlegende
Bedingungen dafür in Betracht kommen, daß zwei (bzw. mehrere) Menschen
 kraft ihnen zugehöriger Wollenaugenblicke als mitwirkender
Bedingungen zusammen cine besondere Leistung vollbringen, Eine
solche Gesamtheit von Allgemeinen nennen wir eine „Macht mit
zwei (oder mehreren) Machthabern“ und jeden dieser Machthaber
 nennen wir einen „unselbständigen Machthaber“. Wir
können auch die „selbständige Macht“ als eine „Wirkungs-Macht“,
die „unselbständige Macht“ als eine „Mit-Wirkungs-Macht“ bezeichnen.
 Hat jemand hinsichtlich besonderer Leistung eine „unselbständige
 Macht“, aber überdies die selbständige Macht, die notwendige
Mit-Wirkung eines Anderen (oder mehrerer Anderer) zu veranlassen,
So sagen wir, daß er die „quasi-selbständige Macht“ jener
Leistung habe.
Eine „Macht“ ist ferner entweder „unwiderstehliche Macht“
„Zwangsmacht“‘) oder „widerstehliche Macht“. Eine „unwider-Stehliche
 Macht“ steht jemandem zu, er ist also „unwiderstehlicher
Machthaber“, wenn und insoweit in der Welt Allgemeine gegeben
sind, welche als grundlegende Bedingungen dafür in Betracht kommen,
daß jemand einen Widerstand, welcher der Erzielung einer besonderen
Leistung durch ihn entgegengesetzt wird, überwindet, Das, was wir
als „unwiderstehliche Macht“ bezeichnen, ist also eigentlich eine „Häufung
 zweier Mächte“ eines Machthabers, nämlich einer Macht besonderer
 Leistung und einer Macht, jemandes Widerstand gegen diese
Leistung zu brechen. Sagen wir etwa in besonderer Lage, daß A die
            
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