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„VI. Kapitel.
macht-Gedanke“, also ein „Eigenpersönlichkeits-Gedanke“. Dieser Gedanke
kann „wahr“ oder „unwahr“ sein, im letzteren Falle wirkt jenes
Wollen keine Geltung. „Vergesellschaftung“ kann sich also nur ergeben,
wenn dem Verhalten-Werber ein „wahrer“ „Eigenpersönlichkeits-Gedanke“
zugehört hat, „Persönlichkeit“ des Verhalten-Werbers ist somit
stets Bedingung der „Vergesellschaftung“, der „Verhalten-Geltung“,
keineswegs aber Bedingung der „Vergesellschaftungs-Werbung“, der
„Geltungs-Werbung“.
Eine wichtige Art der Macht ist die „Bereit-Stellungs-Macht“,
Als „Bereit-Stellungs-Macht“ bezeichnen wir jede Macht besonderen
Menschens, einem besonderen Körper oder einer besonderen Seele,
welchen bereits ein als grundlegende Bedingung für besondere Wirkung
kraft besonderer besonderem Einzelwesen zugehöriger wirkender Bedingung
in Betracht kommendes Allgemeines zugehört, auch noch die „Ort-Bereitschaft“
oder die „Aufmerk-Bereitschaft“ für den Empfang jener
Wirkung zu wirken. „Bereitstellungs-Streben“ nennen wir jedes
Streben, in welchem auf „Bereit-Stellung“ besonderen Einzelwesens für besondere
Wirkung gezielt wird, „bereit stellen“ nennen wir das solchem
Streben gegebene eigene gegenwärtige Leisten, „Bereit-Stellung“
nennen wir jede besondere absichtliche Wirkung, in welcher ein besonderes
Einzelwesen eine „Ort-Bereitschaft“ bzw. eine „Aufmerk-Bereitschaft“ für
besondere Wirkung gewinnt. „Bereit-Stellung“ ist also eine besondere
Art der „Vorbereitung“, als welche wir jede absichtliche Wirkung
bezeichnen, in welcher besonderem Einzelwesen irgend ein Allgemeines
zugehörig wird, das als grundlegende Bedingung für besondere Wirkung
in Betracht kommt. „Bereit-Zusammenstellung“ nennen
wir hingegen eine Gesamtheit von besonderen Wirkungen, in welchen
die Gesamtheit der für besondere Wirkung kraft besonderer wirkender
Bedingung in Betracht kommenden Bereit-Stellungen geleistet wurden.
„Bereit-Zusammenstellungs-Macht“ ist daher ein Wort, mit
welchem wir die Gesamtheit jener „Bereitstellungs-Mächte“ bezeichnen,
kraft welcher schließlich eine „Bereit-Zusammenstellung“ für besondere
Wirkung kraft besonderer wirkender Bedingung geleistet werden kann.
„Bereit-Zusammenstellungs-Streben“ nennen wir jedes „Bereitstellungs-Streben‘“,
in welchem als Ziel oder als Fern-Ziel eine besondere
„Bereit-Zusammenstellung“ vorschwebt, „bereit-zusammenstellen“
nennen wir das solchem Streben gegebene „eigene gegenwärtige Leisten“.
Jedes „Bereit-Stellungs-Streben“ ist entweder ein „Körper-Bereitstellungs-Streben“
oder ein „Leib-Bereitstellungs-Streben“
oder ein „Seele-Bereitstellungs-Streben“ oder ein „Mensch-Bereitstellungs-Streben“.
In einem „Körper-Bereitstellungs-Streben“
wird darauf gezielt, besonderem Körper, der nicht „Leib“ ist, die „Ort-Bereitschaft“
für besondere Wirkung zugehörig zu machen. In einem