Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke usw. 387
nauer Rede von einer „Versprechung mit Eigen-Soll-Anwart-
schafts-Behauptung“, können aber im allgemeinen der Einfach-
heit halber nur von der „Eigen-Soll-Behauptung“ in jeder Versprechung
reden. Ebenso wie ein „Anspruch“ häufig in Form einer „einschließen-
den“ und einer „eingeschlossenen“ Behauptung auftritt, insbesondere
aber auch in der Form: „Ich beanspruche von Ihnen, daß ...“,
tritt auch eine Versprechung in den verschiedensten Formen, insbesondere
auch in der Form „Ich verspreche Ihnen, daß...“ auf. „Ver-
sprechung-Seelenaugenblick“ nennen wir jeden Seelenaugen-
blick, in welchem jemand darauf zielt, einem Anderen Etwas zu ver-
sprechen, „versprechen“ („eine Versprechung geben“, „eine Ver-
sprechung leisten“) nennen wir das solchem Seelenaugenblicke ge-
gebene „eigene gegenwärtige Leisten“, „Versprechunggeber“ („Ver
sprechenden“) nennen wir jede Seele, welcher ein solcher Seelenaugen-
blick zugehört, „Versprochenes“' nennen wir jedes Verhalten, welches
mit einer Versprechung in Aussicht gestellt wurde. „Versprechung-
adressat“ ist jene Seele, welcher Etwas versprochen wurde, „Ver-
sprechungempfänger“ ist jener, dem ein ‚„Versprechung-
Glaube“ zugehört, d. h. der Glaube, daß ihm Etwas versprochen wurde.
Von „Versprechung-Glauben“ ist aber „der versprechunggemäße
Glaube“ zu unterscheiden, nämlich der Glaube des Versprechung-
adressaten, daß der Versprechende durch seine Versprechung das von
ihm behauptete Sollen, bzw. die von ihm behauptete ergänzte Sollen-
Anwartschaft begründet habe. Dieser „versprechunggemäße Glaube“ ist
ferner wieder zu unterscheiden vom „Glauben an die Versprechung-
Erfüllung“, d. h. vom Glauben des Versprechungempfängers, daß
dem WVersprechenden das versprochene Verhalten zugehörig werden
wird, Offenbar kann einem Versprechungempfänger ein „versprechung-
gemäßer Glaube‘ ohne einen „Glauben an die Versprechung-Erfüllung““
zugehören. Sagt man etwa: „Ich glaube Ihren Versprechungen nicht‘‘,
So meint man allerdings meist den Mangel eigenen Glaubens an die
Versprechung-Erfüllung, weil man jede günstige Eigen-Verhalten-In
Aussicht-Stellung schon eine „Versprechung“ nennt. Jeder Versprechende
zielt aber darauf, im Adressaten durch einen „Versprechung-Glauben“
und einen „versprechunggemäßen Glauben“ einen „Versprechung-Er-
füllun g-Glauben“ zu wecken, er zielt also auf den Glauben des Adres-
saten, daß dem Versprechenden das versprochene Verhalten wegen
seines wahren Gedankens an das eigene Sollen zugehörig werden wird.
Jeder „Versprechungerfüllungs-Seelenaugenblick“ ist ein
besonderer „Anspruch erfüllungs-Seelenaugenblick“, nämlich ein
Verhalten-Seelenaugenblick, in welchem solcher Anspruch erfüllt wird,
durch welchen eine eigene, dann durch jene Versprechung ergänzte
Sollen-Anwartschaft begründet wurde.