Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

Die Besonderheiten der Vergesellschaftungs-Werbungs-Seelenaugenblicke usw. 387

nauer Rede von einer „Versprechung mit Eigen-Soll-Anwartschafts-Behauptung“,
 können aber im allgemeinen der Einfachheit
 halber nur von der „Eigen-Soll-Behauptung“ in jeder Versprechung
reden. Ebenso wie ein „Anspruch“ häufig in Form einer „einschließenden“
 und einer „eingeschlossenen“ Behauptung auftritt, insbesondere
aber auch in der Form: „Ich beanspruche von Ihnen, daß ...“,
tritt auch eine Versprechung in den verschiedensten Formen, insbesondere
auch in der Form „Ich verspreche Ihnen, daß...“ auf. „Versprechung-Seelenaugenblick“
 nennen wir jeden Seelenaugenblick,
 in welchem jemand darauf zielt, einem Anderen Etwas zu versprechen,
 „versprechen“ („eine Versprechung geben“, „eine Versprechung
 leisten“) nennen wir das solchem Seelenaugenblicke gegebene
 „eigene gegenwärtige Leisten“, „Versprechunggeber“ („Ver
sprechenden“) nennen wir jede Seele, welcher ein solcher Seelenaugenblick
 zugehört, „Versprochenes“' nennen wir jedes Verhalten, welches
mit einer Versprechung in Aussicht gestellt wurde. „Versprechungadressat“
 ist jene Seele, welcher Etwas versprochen wurde, „Versprechungempfänger“
 ist jener, dem ein ‚„Versprechung-Glaube“
 zugehört, d. h. der Glaube, daß ihm Etwas versprochen wurde.
Von „Versprechung-Glauben“ ist aber „der versprechunggemäße
Glaube“ zu unterscheiden, nämlich der Glaube des Versprechungadressaten,
 daß der Versprechende durch seine Versprechung das von
ihm behauptete Sollen, bzw. die von ihm behauptete ergänzte Sollen-Anwartschaft
 begründet habe. Dieser „versprechunggemäße Glaube“ ist
ferner wieder zu unterscheiden vom „Glauben an die Versprechung-Erfüllung“,
 d. h. vom Glauben des Versprechungempfängers, daß
dem WVersprechenden das versprochene Verhalten zugehörig werden
wird, Offenbar kann einem Versprechungempfänger ein „versprechunggemäßer
 Glaube‘ ohne einen „Glauben an die Versprechung-Erfüllung““
zugehören. Sagt man etwa: „Ich glaube Ihren Versprechungen nicht‘‘,
So meint man allerdings meist den Mangel eigenen Glaubens an die
Versprechung-Erfüllung, weil man jede günstige Eigen-Verhalten-In
Aussicht-Stellung schon eine „Versprechung“ nennt. Jeder Versprechende
zielt aber darauf, im Adressaten durch einen „Versprechung-Glauben“
und einen „versprechunggemäßen Glauben“ einen „Versprechung-Erfüllun
 g-Glauben“ zu wecken, er zielt also auf den Glauben des Adressaten,
 daß dem Versprechenden das versprochene Verhalten wegen
seines wahren Gedankens an das eigene Sollen zugehörig werden wird.
Jeder „Versprechungerfüllungs-Seelenaugenblick“ ist ein
besonderer „Anspruch erfüllungs-Seelenaugenblick“, nämlich ein
Verhalten-Seelenaugenblick, in welchem solcher Anspruch erfüllt wird,
durch welchen eine eigene, dann durch jene Versprechung ergänzte
Sollen-Anwartschaft begründet wurde.
            
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