VI. Abschnitt
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Die Lehre von der Gemeinschaft
Der Begriff Gemeinschasft
Die Gemeinschaft ist eine Zusammenfassung von
Menschen, welche sich ihrer Schicksalsverbundenheit
bewußt sind und welche in einer ideellen Verbunden—
heit miteinander vertreut werden.
Die Verbundenheit einer wahren Gemeinschaft kann niemals aus
einer materiellen Interessengleichheit bestehen. Die wahre Gemein—
schaft lebt nur dort, wo der gemeinsame Dienst an ideellen Gütern
die Menschen miteinander verbindet. Nur der Dienst an ideellen
Gütern ist in der Lage, die materiellen Interessen der Menschen so weit
auszuschalten, daß sich eine seelische Verbundenheit als höchste Bin—
dung von Mensch zu Mensch herausschälen kann. Das unumgängliche
Erfordernis zur Vertreuung von Menschen im Geiste der Gemein—
schaft ist die Begründung einer Freundschaft, die nicht aus Formen
besteht, sondern in der Offenbarung der Charaktere beruht. Die Vor—
bedingung einer solchen Bindung ist ein vorurteilsloses Sichkennen⸗
lernen. Dieses vollzieht sich in einem Zusammenleben im Zeichen
völliger Gleichheit an Achtung, Recht und Pflicht. In der Gemein—
schaft müssen sich alle Menschen bekannt sein. Der Einzelne ist nicht
Nummer für die Gesamtheit, nicht eine unbekannte Größe, wie in
der Masse, sondern ein verantwortliches Glied des Ganzen, über das
die Gesamtheit ein individuelles Urteil fällt.
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