fullscreen: Das Jungdeutsche Manifest

VI. Abschnitt 
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—— 764 * 
Bliothec 
J 
15 — 
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int 
Die Lehre von der Gemeinschaft 
Der Begriff Gemeinschasft 
Die Gemeinschaft ist eine Zusammenfassung von 
Menschen, welche sich ihrer Schicksalsverbundenheit 
bewußt sind und welche in einer ideellen Verbunden— 
heit miteinander vertreut werden. 
Die Verbundenheit einer wahren Gemeinschaft kann niemals aus 
einer materiellen Interessengleichheit bestehen. Die wahre Gemein— 
schaft lebt nur dort, wo der gemeinsame Dienst an ideellen Gütern 
die Menschen miteinander verbindet. Nur der Dienst an ideellen 
Gütern ist in der Lage, die materiellen Interessen der Menschen so weit 
auszuschalten, daß sich eine seelische Verbundenheit als höchste Bin— 
dung von Mensch zu Mensch herausschälen kann. Das unumgängliche 
Erfordernis zur Vertreuung von Menschen im Geiste der Gemein— 
schaft ist die Begründung einer Freundschaft, die nicht aus Formen 
besteht, sondern in der Offenbarung der Charaktere beruht. Die Vor— 
bedingung einer solchen Bindung ist ein vorurteilsloses Sichkennen⸗ 
lernen. Dieses vollzieht sich in einem Zusammenleben im Zeichen 
völliger Gleichheit an Achtung, Recht und Pflicht. In der Gemein— 
schaft müssen sich alle Menschen bekannt sein. Der Einzelne ist nicht 
Nummer für die Gesamtheit, nicht eine unbekannte Größe, wie in 
der Masse, sondern ein verantwortliches Glied des Ganzen, über das 
die Gesamtheit ein individuelles Urteil fällt. 
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