Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

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ı. Kapitel.

Wert“, hingegen jedes identische Allgemeine, das als identische Bedingung
 für den Gewinn einer „sinnhaft abhängigen Lust“ (eines „unselbständigen
 Lust-Gegenständlichen‘“) in Betracht kommt, einen „abhängigen
 (unselbständigen) Wert“. „Quasi-Wert“ nennen
wir jedes identische Allgemeine, das als Wider-Bedingung für
Unlustgewinn in Betracht kommt, das also ein „Unlustgewinn
Ausschließendes“ ist: „Unwert“ nennen wir jedes identische
Allgemeine, das als identische Bedingung für besonderen identischen
Unlustgewinn in Betracht kommt, „Quasi-Unwert“ nennen wir jedes
identische Allgemeine, das als identische Wider-Bedingung in Beziehung
zu besonderem identischen Lustgewinne in Betracht kommt. '
Tedes besondere identische Allgemeine ist „Wert“ nur in Beziehung
 zu einem besonderen identischen Lustgewinne, also, wie man sagt,
„für Etwas“. Sagt man ferner, daß Etwas einen Wert „für jemanden“
 darstellt, so meint man stets solche besondere Seele, welcher
besondere „Wertempfänglichkeit“ zugehört, d.h. genau gesprochen,
solche besondere Seele, welcher in Einheit mit besonderndem Allgemeinen
 die identische Empfänglichkeit für jenen identischen Lustgewinn
zugehört, „für welchen“ besonderes identisches Allgemeines („Etwas“)
ein „Wert“ ist, Eine besondere „identisch begründete Lustverwirklichungszusammengehörigkeitskette“
 ist niemals eine besondere Wirkensbeziehung
 (Lustverwirklichungsbeziehung), sondern stellt „mehrere identische
 Allgemeine in. besonderer Wirkenszusammengehörigkeit“ dar,
während „besondere Lustverwirklichungsbeziehung“ nur zwischen besonderen
 Einzelwesen obwalten kann, welchen Besonderheiten
jener identischen Allgemeinen zugehören. In der Aussage: „Etwas ist
ein Wert“ werden also stets zusammengehörige identische Allgemeine
 ohne Zugehörigkeit zu besonderen Einzelwesen gedacht.
Deshalb wird der „Wert“ der „Wirklichkeit“ entgegengesetzt, da
eben „identisch begründete Wirkenszusammengehörigkeit
in besonderem Geschehen“ („Wirkensgesetz“) und jenes „besondere
 Geschehen“ („Fall“ eines Wirkensgesetzes) verschiedene
Gegebene darstellen. „Wert“ ist also keineswegs „Ursächliches für besonderen
 Lustgewinn“, sondern lediglich identisches Allgemeines, das
sich solchem „Ursächlichen“ (Allgemeinem als wirkender oder grundlegender
 Bedingung) zugehörig finden kann. Aber auch mit der
Aussage „Etwas ist ein Wert für jemanden“ ist keineswegs besondere
Wirkensbeziehung gemeint, in welcher jemand Lust gewinnt, sondern
ist lediglich gemeint, daß jemandem die Empfänglichkeit für besonderen
Wert als Möglichkeit besonderen Lustgewinns zugehört. „Wertverwirklichung“
 nennen wir jedes besondere Wirken, in welchem
besonderem Einzelwesen ein besonderes identisches Wertallgemeines in
Einheit mit besonderndem Allgemeinen, also wie wir kurz sagen können.
            
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