Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

:
Jedoch werden meist in ungenauer Rede mehrere besondere identische
Richtungen, welche nur hinsichtlich einer. von ihnen eingeschlossenen
Wirkung oder hinsichtlich einiger von ihnen eingeschlossenen identischen
Wirkungen „gleich“ sind, als „eine besondere identische Richtung“
bezeichnet, wie ja überhaupt „Identität“ und „Gleichheit“ verwechselt
werden. Jede besondere identische Wirkung, bzw. jede besondere Reihe
identischer Wirkungen, welche sich außer anderen Wirkungen in einer
besonderen identischen Richtung findet, nennen wir ein „identisches
Richtungsstück“(„identisches Richtungsfrag ment“), und zwar ein
„einfaches identisches Richtungsstück“, wenn .es sich bloß um
eine besondere identische Wirkung handelt, hingegen ein „nehrfaches
identisches Richtungsstück“, wenn es sich um eine besondere Reihe
identischer Wirkungen handelt. Wenn wir lediglich das identische Gewonnene
 aus einer besonderen identischen Wirkung ins Auge fassen.
können wir auch. von einem „besonderen identischen Richtungspunkte“
 sprechen. Alle jene besonderen identischen Richtungen, in
welchen sich ein und dasselbe besondere identische Richtungsstück
findet, nennen wir „in einem besonderen identischen Richtungsstücke
 gleiche! besondere identische Richtungen“ oder „be=-sonderes
 identisches Richtungsstück einschließende besondere
identische Richtungen“. „Identisch begründete Richtung
tätigen Wirkens“ nennen wir jede identisch begründete Wirkenszusammengehörigkeit,
 in welcher sich als erste identische wirkende Bedingung
 ein identisches Wollen findet. Jeder Wollende will — wie
noch darzulegen ist — Etwas „richten“, d. h. er will „wollend eine
wirkende Bedingung für Geschehen besonderer Richtung abgeben“.
 Sagt man, daß jedes Wollen „sich auf Etwas richtet“, so
meint man, daß jeder Wollende um besondere Richtung weiß. „Gewollte
 Richtung“ ist jene Richtung, für deren „Fall“ nach Meinung
 des Wollenden sein Wollen die wirkende Bedingung abgeben
wird. In der „gewollten Richtung“ gehören nach Meinung des
Wollenden mehrere Richtungsstücke zusammen, nämlich jene identischen
 Wirkungen, deren Besonderheiten der Wollende wirken will,
derart, daß sich nach Meinung des Wollenden stets in der als vorangehend
 gewollten Wirkung ein Wirkungsgewinn finden wird, welcher
in Beziehung zu einem als grundlegende Bedingung in der Welt vorhandenem
 Allgemeinen die wirkende Bedingung für die als nachfolgend
gewollte Wirkung abgeben wird. Jeder Wollende meint also, daß die
von ihm gewollten Wirkungen als „Richtungsstücke“ in einer besonderen
 Richtung zusammengehören, daß sie in einer besonderen
„Linie“ des Geschehens liegen, an einer besonderen „Schnur“ des
Geschehens hängen. Dieser in jedem Wollen vorfindbare „Richtungsgedanke“
 kann aber „wahr“ oder „unwahr“ („irrig“) sein, und wenn

_. Kapitel.
            
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