Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

— Staats-Gesellschaft Rechts-Gesellschaft und Wirtschafts-Gesellschaft. 569

schafts-Ermöglichungs-Seelenaugenblick“, also ein Verhalten-Seelenaugenblick,
 in welchem auf die Ermöglichung künftiger Wirtschaft gezielt
wird, kann auch überdies selbst ein „Wirtschafts-Seelenaugenblick“ sein.
Als „auf Wirtschaft gerichteten Verhalten-Werbung-Seelenaugenblick“
 bezeichnen wir jeden Verhalten-Werbung-Seelenaugenblick,
 in welchem jemand darauf zielt, durch die Verhalten-Werbung-Erfüllung
 des Adressaten einen Wirtschafts-Erfolg herbeizuführen. Jener,
der eine auf Wirtschaft gerichtete Verhalten-Werbung erfüllt, hat keine
„Wirtschafts-A’bsicht“ oder doch nicht die Wirtschafts-Absicht des Werbers,
er muß gar nicht wissen, daß die von ihm erfüllte Verhalten-Werbung
auf „Wirtschaft“ gerichtet war, er ist, wie wir auch sagen können, nicht
„Wirtschafter“, sondern „Wirtschafts-Vollzieher“, sein Handeln
ist kein „Wirtschaften“, sondern ein „Handeln mit Ander-Wirtschafts-Erfolg“.
 Jene Wirtschaft, welche sich kraft jemandes Verhalten-Werbung
 und der Entsprechung zu jener Verhalten-Werbung
ergibt, können wir eine „Gesellschafts- Wirtschaft“ („gesellschaftliche
 Wirtschaft“) nennen, mit welcher Rede ein „Wirtschaft“ darstellendes
Geschehen gemeint ist, welches sich kraft eines besonderen Vergesellschaftungs-Zusammenhanges
 zweier Seelen ergibt. Der „Gesellschafts-Wirtschafts-Zusammenhang“
 („gesellschaftliche Wirtschafts-Zusammenhang“)
 ist also stets solches Geschehen, in welchem sich zunächst ein Vergesellschaftungs-Zusammenhang
 und dann eine durch jenen Vergesellschaftungs-Zusammenhang
 bedingte Wirtschaft findet. Keineswegs aber ist
der „Gesellschafts- Wirtschafts-Zusammenhang“ ein Wirtschafts-Zusammenhang,
 in welchem sich an erster Stelle das Wollen einer Überseele „Gesellschaft“
 („Volk“, „Nation“ usw.) findet, denn solche Überseele gibt es nicht.
„Wirtschafts-Gesellschaft“ nennen wir jede „Gesellschaft“,
welche dadurch begründet ist, daß entweder der einen oder der anderen
Seele ein Verhalten - Seelenaugenblick zugehört, in welchem sie auf
„Wirtschaft“ zielt — „einseitige Wirtschafts-Gesellschaft“ —
oder daß beiden Seelen Verhalten - Seelenaugenblicke zugehören, in
welchen sie auf „Wirtschaft“ zielen — „z weise itige Wirtschafts-Gesellschaft“,
 Wird aber von „gesellschaftlicher Wirtschaft“ gesprochen,
 so denkt man gewöhnlich an eine besondere „zweiseitige
Wirtschafts-Gesellschaft“, nämlich an die „Tausch-Wirtschafts-Gesellschaft“,
 und zwar wieder an eine „pflichtfreie Tausch-Wirtschafts-Gesellschaft“,
 welche in besonderem „Anbot-Seelenaugenblicke“
 und besonderem „ Anbot-Annahme-Seelenaugenblicke“ begründet
ist. Im Wesen der , Gesellschafts-Wirtschaft“ liegt es aber nicht, daß
sie eine „freie Wirtschaft“, also eine „Wirtschaft kraft freier Vergesellschaftung“
 darstellt und die letztlich in den politischen Postulaten des
Liberalismus begründete Einstellung des Blickes auf die „freie Wirtschaft“
 hat hinsichlich der Erkenntnis des Wesens der Gegebenen „Wirt-
            
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