Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

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11. Kapitel.

Sagen wir nun, daß ein besonderes Wünschen einer besonderen
Seele möglich ist, so meinen wir stets eine „Möglichkeit“, welche darin
besteht, daß jener besonderen Seele Allgemeines zugehört,
welches als grundlegende Bedingung für solches Wünschen in Betracht
kommt, und solche Aussage kann wieder einen dreifachen Sinn
haben. Erstens nämlich kann gemeint sein, daß jener Seele bereits
der als unmittelbare grundlegende Bedingung jenes Wünschens in Betracht
 kommende Lustgewinngedanke und ein Seelisches zugehört,
welches als grundlegende Bedingung dafür in Betracht kommt, daß sie
kraft einer besonderen wirkenden Bedingung auch die noch fehlende
Unlust als zweite in Betracht kommende Bedingung jenes Wünschens
gewinne. In solchem Falle sprechen wir von einer „Wünschensmöglichkeit
 hinsichtlich der noch fehlenden bedingenden
Unlust“. Zweitens kann gemeint sein, daß jener Seele bereits die
als nächste seelische Bedingung jenes Wünschens in Betracht kommende
Unlust und ein Seelisches zugehört, welches als grundlegende Bedingung
dafür in Betracht kommt, daß sie kraft einer besonderen wirkenden
Bedingung auch den noch fehlenden Lustgewinngedanken als zweite
in Betracht kommende Bedingung jenes Wünschens gewinne. In solchem
Falle sprechen wir von einer „Wünschensmöglichkeit hinsichtlich
 des noch fehlenden Lustgewinngedankens“. Drittens
schließlich kann gemeint sein, daß jener Seele zwei Seelische zugehören,
von welchen das eine als grundlegende Bedingung dafür in Betracht
kommt, daß sie kraft einer besonderen wirkenden Bedingung die noch
fehlende, jenes besondere Wünschen bedingende Unlust gewinne, und
von denen das andere als grundlegende Bedingung dafür in Betracht
kommt, daß sie kraft einer anderen besonderen wirkenden Bedingung
len noch fehlenden, jenes besondere Wünschen bedingenden Lustgewinngedanken
 gewinne. In solchem Falle sprechen wir von einer
„Wünschensmöglichkeit hinsichtlich der noch fehlenden
Unlust und des noch fehlenden Lustgewinngedankens“.
In der Aussage über eine besondere „Wünschensmöglichkeit“ ist aber
jene besondere wirkende Bedingung, kraft welcher die besondere Seele
eine noch fehlende Wünschensbedingung gewinnen kann, stets hinsichtlich
 ihres „identischen Allgemeinen“, also als „besondere identische
wirkende Bedingung“ gedacht, ohne daß ein Wissen darum zum Ausdrucke
 gelangt, ob es „möglich“ sei, daß jenes identische Allgemeine
als wirkende Bedingung in der Welt gegeben sein wird. Die „unmittelbare
 wirkende Bedingung“ dafür, daß eine Seele eine ihr noch
fehlende Wünschensbedingung gewinnt, ist aber stets eine besondere
Gehirnbestimmtheit, kraft welcher die Seele ein besonderes Seelisches
gewinnt, und wir nennen solche noch fehlende Gehirnbestimmtheit, in
Beziehung zu welcher als in Betracht kommende wirkende Bedingung
            
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