Full text : Allgemeine Gesellschaftslehre

Das Wollen, .

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von einer „Wünschensmöglichkeit“ gesprochen werden kann, die „ausständige
 unmittelbare wirkende Bedingung“, hingegen jenes
Ereignis, in welchem dem Gehirn solche Bestimmtheit zugehörig werden
kann, das „ausständige unmittelbare Ereignis“, und jene Ersignisse,
 auf welche das „ausständige unmittelbare Ereignis“
folgen würde, in welchen also die „ausständigen mittelbaren
wirkenden Bedingungen“ liegen würden, die „ausständigen
mittelbaren Ereignisse“.
Weiß nun jemand nicht bloß um die Möglichkeit besonderen
eigenen Wünschens, sondern auch darum, daß sämtliche Bedingungen
ür die „ausständige Ereignisreihe“ in der Welt gegeben sind,
zw. gegeben sein werden, so liegt kein „Gedanke an Möglichkeit
besonderen eigenen Wünschens“, sondern ein „Gedanke an zukünftiges
 eigenes Wünschen“ vor, Wenn z. B. jemand in einer
Stadt mit seinem Freunde beisammen ist, kann er wissen, daß er, sobald
 der Freund abgereist sein wird, wünschen werde, daß der Freund
wieder in diese Stadt komme, er „wünscht“ also noch nicht, weil ihm
ıoch nicht Unlust an der Abwesenheit des Freundes zugehört, er weiß
aber, daß er wünschen wird. Es kann aber auch jemand, der weiß,
daß ihm die Möglichkeit besonderen eigenen Wünschens zugehört, im
‚Zweifel“, in „Ungewißheit“ sein, ob die „ausständige Ereignisreihe“,
durch welche er eine noch fehlende Wünschensbedingung gewinnen
und dadurch zu besonderem Wünschen gelangen würde, eintreten wird
der nicht. Im „Zweifel“, in „Ungewißheit“ hinsichtlich des Ein-'rittes
 eines künftigen Ereignisses befindet sich aber überhaupt jener,
der selbstbewußt weiß, daß a) ihm Seelisches zugehört, welches als
grundlegende Bedingung für den Gewinn eines der zwei einander
Ausschließenden Gedanken, „das Ereignis wird eintreten“ und „das Ereignis
 wird nicht eintreten“, in Betracht kommt, nämlich das Wissen
darum, daß von allen für den Eintritt oder Nicht-Eintritt jenes Ereignisses
 notwendigen Bedingungen je einige in der Welt vorhanden
sind, und ferner selbstbewußt weiß, daß b) ihm kein Wissen darum
zugehört, ob die wirkende Bedingung für den Gewinn eines der zwei
einander ausschließenden Gedanken ihm zugehören wird, nämlich das
Wissen darum, daß auch die anderen Bedingungen für den Eintritt
>der den Nicht-Eintritt jenes Ereignisses in der Welt gegeben sind. Der
‚Zweifel“, die „Ungewißheit“ hinsichtlich des Eintrittes eines künftigen
Ereignisses ist also ein selbstbewußter Gedanke, in welchem jemand
;tets um besonderes eigenes Wissen und Unwissen zugleich weiß.
Auch die „Gewißheit“ hinsichtlich des Eintrittes eines künftigen Ereignisses
 ist ein „selbstbewußter Gedanke“, in welchem. jemand weiß,
daß er wisse, daß sämtliche Bedingungen für den Eintritt eines künfigen
 Ereignisses in der Welt gegeben sind. Die „Ungewißheit“ hinsicht-
            
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