fullscreen: The law of friendly societies, and industrial and provident societies, with the acts, observations thereon, forms of rules etc., reports of leading cases at length, and a copious index

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Verfolg der vom Bekteidungsamt des 18. Armeekorps gegebenen 
Anregungen den Geschäftsführer ihres Arbeitsamtes mit der Ein 
richtung und Verwaltung der Zentrale. Zunächst galt es, eine 
möglichst alle Bedürftigen umfassende, grtte und zuverlässige Or 
ganisation zu schaffen. Die Stellen, die bisher schon Arbeit er 
halten hatten, konnten nicht allein für die Verteilung in Frage 
kommen. Es mußte auch den Heimarbeiterinnen Gelegenheit zur 
Beteiligung gegeben werden, die seither mangels Vertretung oder 
infolge anderer Umstände übergangen worden waren. Das Ar 
beitsamt gab daher allen Städten und Gemeinden des Landes durch 
Vermittlung der Großherzoglichen Provinzialdirektionen und 
Kreisämter von Errichtung der Zentralstelle und ihrer Zweckbe 
stimmung Kenntnis und stellte den Anschluß anheiln. Daraufhin 
forderten nach und nach alle Städte und mehr als 300 Gemeinden 
die Meldungen der Arbeitsuchenden ein und gäben sie mit dem 
Antrag auf Zuteilung von Beschäftigung an die Zentrale weiter. 
Die Zentrale bildete zunächst überall Ortsausschüsse. Benach 
barte Gemeinden mit nur geringer Arbeiterinnenzahl wurden zu 
Bezirksausschüssen zusammengeschlossen. Die Ausschüsse sind die 
örtlichen Vertretungen rrnd Verteilungsstellen der Zentrale und 
ehrenamtlich tätig. Die Zusammensetzung der Ausschüsse blieb 
ganz den Städten und Gemeinden überlassen. Es wurde nur ver 
langt, daß in jeden Ausschuß ein gesetzlicher Vertreter der Stadt 
oder Gemeinde eintrat, außerdem mindestens eine sachkundige Per 
son. Den Vorsitz übernahmen in der Regel die Bürgermeister oder 
Beigeordneten, hier und da auch Pfarrer. Wo der Wunsch geäußert 
wurde, die Vorstände von Zweigvereinen des Roten Kreuzes, von 
Frauenvereinen oder örtlichen Kriegswohlfahrtsstellen als Aus 
schüsse der Zentrale anzuerkennen, kam die Verwaltung immer 
entgegen, wenn nur ein gesetzlicher Vertreter der betreffenden Stadt 
oder Gemeinde für die Heimarbeitssache Sitz und Stimme in den 
Vorständen erhielt. Durch Festhalten an dieser Forderung erhielt 
die ganze Organisation einen mehr öffenllichen Charakter. Der 
Aufbau der Organisation war mit Unterstützung der Kreisämter 
und Kommunalverwaltungen in kürzester Zeit vollendet."
	        
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