Full text: Probleme der Wirtschaftsgeschichte

254 IV. Über Theorien der wirtschaftlichen Entwicklung der Völker, 
der Beherrschung des zugehörigen platten Landes. Das deutsche 
Mittelalter wie das jranzösische oder englische besittt nichts 
einem solchen Etagenbau Verwandtes. Trost dieser Unterschiede 
läßt sich immerhin die Kategorie der Stadtwirtschaft wie der 
Volkswirtschaft verwenden, um die Zustände des Altertums 
zu messen. So wird es nicht unrichtig sein, das siebente und 
sechste Jahrhundert Griechenlands als stadtwirtschaftliche Pa- 
rallele zum deutschen vierzehnten und fünfzehnten, das fünfte 
griechische zum deutschen sechzehnten (Zeitalter der Fugger 
und Welser) in Vergleich zu seßen!). Wir machen dabei jedoch 
immer den Vorbehalt, daß Art und Mittel der Stadtwirtschaft 
hier und dort verschieden sind. Namentlich auch sinden wir den 
Unterschied, daß die Herrschaft der Stadt des Altertums sJich 
öfters auf weitentlegene umfangreiche Gebiete erstreckt?), während 
bei den Städten des Mittelalters die Herrschaft regelmäßig die 
Herrschaft über das in unmittelbarer Nachbarschaft gelegene 
Gebiet ist. Die (beschränkte) Handelsvormundschaft, die die Hanse- 
städte in den Nord- und Ostseeländern besitzen, und die Herrschaft 
italienischer Stadtstaaten in Gebieten des Orients ließen sJich 
mit jenen Verhältnissen des Altertums vergleichen, sind aber 
nicht das, was wir Stadtwirtschaft nennen, gehen vielmehr 
darüber hinaus?). 
1) Vgl. Ed. Meyer, Kleine Schriften S. 118 f. 
2) So sJicherte sich Karthago ein Monopolgebiet für die Produkte 
seiner Industrie, die so ziemlich die kläglichsten im ganzen Bereich 
des Mittelmeers waren, durch eine brutale Absperrungspolitik. Vgl. 
D. L. Z. 1915, Nr. 20, Sp. 1036. Es ist aber nicht die engere Um- 
gebung Karthagos, die hier in Betracht kommt, sondern die großen 
Landschaften des Westmeers, gegenüber der griechischen Handels- 
konkurrenz. 
3) ts Stadtstaat und Stadtwirtschaft im Altertum vgl. noch 
M. Weber, Agrargeschichte, Handw. d. Staatsw., 3. Aufl. (Unter- 
schied der antiken und der mittelalterlichen Stadt); R. Pöhlmann, 
Grundriß der griechischen Geschichte, 3. Aufl. (1906); E. Kornemann, 
Stadtstaat u. Flächenstaat des Altertums in ihren Flächenbeziehungen, 
Ilbergs Jahrbücher 21 (1908), S. 233 ff. (Zusammenhang von räum-> 
licher Ausdehnung und Verfassung). FJellinek, Allg. Staatslehre 
S. 271 ff. spricht eingehend von der antiken Polis, aber nicht von der
	        
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