fullscreen : Zur Begriffsbestimmung der Kartelle und Konzerne

der Produktion an den Bedarf Überproduktion verhüten wollen.
Diesen Ansichten verwandt ist eine andere Gruppe von Formulierungen,
 welche das Wesentliche des Kartells darin sieht, daß es
als „Sicherungsverband“ auf möglichst gleichmäßige (stetige)
Preisgestaltung hinwirkt. Sie trägt der Tatsache Rechnung, daß
die Kartelle nicht nur als „Kinder der Not‘“ entstehen, daß man
es nicht mehr erst zum äußersten kommen läßt, sondern sich schon
irüher zusammenschließt, um solch ungünstigen Lagen zuvor zu
kommen.
Stieda (Schriften des Vereins für Sozialpolitik Bd. 60/61,
Leipzig 1894/95; Referat: über wirtschaftliche Kartelle in Deutschland
 und im Ausland $S. 13) bezeichnet das Kartell als einen Zusammenschluß
 von selbständig bleibenden Produzenten mit dem
Ziel, die Produktion zu regeln, vorzugsweise sie einzuschränken,
und an angemessenen Preisen festzuhalten.
Von 1902—1905 fand die große Kartellenquete des Reichsamts
des Innern statt, die außerordentlich karteilfreundlich war. Die
kontradiktorischen Verhandlungen über deutasche
 Kartelle behandeln in fünf Bänden Kartelle verschiedener
 deutscher Wirtschaftszweige.
Der Vertreter der Behörde, der die Besprechungen über das
Kartellwesen einleitete, erklärte in der Eröffnungssitzung vom 14.
November 1902:
„Unter Kartellen, Syndikaten und KonventionenverstehtdieBehördealle
 Vereinigungen
von selbständigen Unternehmern, welche den
Zweck verfolgen, auf Grundlage eines privatwirtschaftlichen
 Vertragseine Einwirkung auf
die Preise der von ihnen hergestellten oder
vertriebenen Erzeugnisseauszuüben.“
Staatssekretär Graf v. Posadowsky bezeichnet
als Grundtendenz der Kartelle „daß sie die Erzielung angemessener
 Preise auf Grund der Anpassung der
Produktion an den Bedarf bezwecken“. (S. 3).
Dieses etwas faden Ausdruckes „des angemessenen Preises“ bedient
 sich auch das Druckpapiersyndikat, indem die Papierfabrikanten
 erklären, Zweck des Kartells sei die Erzielung angemessener
 Preise durch Anpassung der Produktion an den Bedarf, Bei
anderen Kartellen finden sich folgende Zwecksetzungen: „Verhinderung
 eines unsoliden Wettbewerbs durch Anpassung der Produk-
            
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