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zwungen wurden, ihre Besitzrechte in Kaufrecht umzuwandeln
(1574 und 1587)”.
Selbst große Handelsgesellschaften, wie z. B. die Ravensburger,
litten noch am Anfang des 16. Jahrhunderts mitunter
an Geldnot®®). In Westdeutschland hatten die geistlichen Grundherrschaften
1532 zwar zahlreiche Naturaleinkünfte, aber wenig
Geldzinse®®). Sogar landesfürstliche Finanzverwaltungen weisen
noch um die Mitte des 17. Jahrhunderts einen empfindlichen
Mangel an Geld auf, wie z. B. Brandenburg”), wo ein großer Teil
der Einkünfte in Naturalien bestand. In Spanien herrschte noch
am Ausgang des 17. und Beginn des 18. Jahrhunderts eine große
Geldnot?®).
Höchst lehrreich aber ist dabei, daß der Mangel an Geld in
Brandenburg 1652 auch mit dadurch hervorgerufen wurde, weil
der Kurfürst die alte Naturalwirtschaft in der Domänenverwaltung
beseitigen und zur Geldwirtschaft übergehen wollte“). Da
auch die Bezüge (Deputate) der Beamten in Bargeld umgewandelt
werden sollten, nahmen diese auch alle Rückstände ihrer Besoldung
sofort in Geld an sich, was eine furchtbare Leere in den
Amtskassen bewirkte*®). Der Kurfürst sah sich geradezu genötigt,
die alte direkte Naturalwirtschaft zur Belieferung des Hofes wie
der Beamten wieder herzustellen.
Nicht uninteressant für die Fortdauer der Naturalwirtschaft
ist auch ein Blick auf die Militärsteuer des 16. und
17. Jahrhunderts“). Wohl schrieb das Reichsgesetz von
1570 vor, daß der Kriegsmann nichts anderes empfängt als seinen
Sold und sich davon seinen Lebensbedarf selbst einkauft. Allein
in Wirklichkeit hatten Bauern wie Städte nicht nur die Bequar-3)
E. Patzelt a.a.O. S. 93 f.
3) Vgl. Al. Schulte a.a.O. 1, 420.
3) Vgl. v. Below, Die landständische Verfassung v. Jülich u. Berg
IIT, 2, 174.
37) Vgl. K. Breysig, Gesch. d. brandenburg. Finanzen 1690—1697 (1895)
S. 238 u. 274.
38) Vgl. W. Naude, Die Getreidehandelspolitik der europäischen Staaten
vom 13. bis zum 18, Jahrhundert. Acta Borussica 1, 188 f. (1896).
%®) Vgl. Breysig a.a. O. S. 268 f.
©) Ebda. S. 274 £.
4) Vgl. Moriz Ritter, Das Kontributionssystem Wallensteins. Histor.
Zschr. 90, 211.