VIII. Der Untergang der mittelalterlichen Stadtwirtschaft
Versuche gemacht, siezubeseitigenoderwenigstens ihren Geschäfts-
betrieb einzuschränken; auch die mittleren und niederen Schichten
der Bürgerschaften schlossen sich ihnen hierbei an!). Die Unter-
stütung, die die großen Firmen hiergegen genossen, lag einmal
in der städtischen Politik, soweit sie von ihnen beeinflußt wurde,
sodann in der Haltung des Kaisers. Jene Bekämpfung der
Monopolmacher hat die Landesherren nicht abgehalten, im
einzelnen mit ihnen in Beziehungen zu treten. Die Fugger
haben wohl mit allen namhafteren deutschen Landesherren in
Geschäftsverkehr gestanden. Aber weit größere Bedeutung hat-
ten für sie die Beziehungen zu den Häuptern großer Reiche.
Und im übrigen entfaltet das Haus der Fugger eine Tätigkeit,
die nur im Rahmen des Welthandels Plat findet?). Betreffs
der deutschen Messen des 16.018. Jahrhunderts kann man dar-
über streiten, ob sie nur der Volkswirtschaft oder teilweise auch
der Weltwirtschafl angehören. Unbesstreitbar ist es, daß das
Territorium einen viel zu kleinen Umfang hat, um als Grund-
lage für den Verkehr einer Messe zu dienen. Die deutschen
Börsen jener Zeit?) gelangen nicht zu einer großen
1) Von besonderer Wichtigkeit sind in dieser Hinsicht die Beschlüsse
des Nürnberger Reichstags. Vgl. O. R. Redlich, Der Reichstag von
Nürnberg 1522923 (Leipzig 1887). Höchst interessant ist es zu beob-
achten, wie die Vertreter der großen Handelshäuser die Absichten
der deutschen Reichsstände beim Kaiser zu hintertreihen wissen. S.
darüber Kluckhohn, Zur Geschichte der Handelsgesellschaften und
Monopole im Zeitalter der Reformation, Historische Aufsäße dem
Andenken an G. Wait gewidmet. S. auch Frensdorff, Zeitschrift
der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Germanist. Abteilung,
Vd. 20; oben, „Großhändler und Kleinhändler“’, S. 314ff. Auch hier
(vgl. oben, „Theorien der wirtschaftlichen Entwickelung'’, S. 249ff.)sieht
man übrigens, daß die Ausdehnung des Großhandels zum Teil da-
von abhängig ist, welche Interessenkreise in der städtischen Verwaltung
zu maßgebendem Einfluß gelangen.
2) Welthandel und Weltwirtschaft sind ebenso relative Begriffe
wie Weltgeschichte. Ich verstehe unter Weltwirtschaft eine Wirtschaft,
die über den Rahmen der Volkswirtschast hinausgeht. (S. S. 182).
3) Über die Gründung der Kölner Börse, s. die Nachrichten im
Buch Weinsberg (herausgeg. von Höhlbaum und Lau), Bd. 2, S. 143;:
Bd. 4, S. 184 und 268, durch die die Angaben von Ehrenberg, Zeit-
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