Full text : Naturalwirtschaft und Geldwirtschaft in der Weltgeschichte

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zu Lehen hatten, eine Pachtsumme als Steuer (in Silber) zu zahlen
hatten"). Anscheinend sollte durch diese Maßnahmen ein erblicher
 Soldatenstand geschaffen werden. Ähnliche Verhältnisse
sind auch für Assyrien nachgewiesen worden?”).
Das Verbot, Mietlinge an Stelle der Verpflichteten zu senden,
welches schon in den Gesetzen Hammurapis (ca. 2123—2081
v. Chr.) auftritt!®), beweist, daß auch Söldner keine Seltenheit
mehr waren‘®). Wir haben auch spezielle Nachweise, daß diese
Mietlinge mit Geld (Silber) entlohnt wurden?)
Auch die späteren neubabylonischen Könige haben, ähnlich
wie es Hammurapi getan, Soldaten angesiedelt und ihnen Grundeigentum
 als „Bogenland“ gegen die Verpflichtung verliehen, den
Staat mit ihrem Bogen zu verteidigen. Aber an Stelle der Militärleistungen
 war nunmehr überall die Ablösung durch Geld, sowie
auch die Stellung eines Ersatzsöldners getreten“), so bereits unter
Nebukadnezar (ca. 11s2—1124 v. Chr.).
Ich glaube, daß auch in Babylonien eher die dauernde Sicherung
 bestimmter militärischer Dienste durch die Bindung an die
Scholle gewonnen werden sollte, wobei noch eine Untersuchung
darüber notwendig wäre, die bis jetzt — wie es scheint — nicht
erfolgt ist, wo diese Militärkolonien erteilt wurden, ob etwa auch
da in den Grenzdistrikten?
In Persien hat es bereits zur Zeit der Achamaniden ein
Lehenswesen gegeben??). Schon Kyros hat an seine Waffengenossen
Ländereien und Grundstücke mit Häusern verliehen. Die Empfänger
 waren zum Heeresdienst verpflichtet. Diese Belehnungen
erfolgten zunächst als Belohnungen, sind aber auch erblich und
verpflichten die Lehensträger zu dauernden Diensten. Es ist die
Vermutung ausgesprochen worden, daß die Militärlehen unter
Xerxes I. entstanden seien, der nach den großen babylonischen
Aufständen sich bemüht hat, durch Ansetzung von Soldaten sich

16) Ebda. S. 125.
17) Ebda. S. 106.
'8) Ebda. S. 84 und 86 f,
9) Vgl. ebda. S. 85, über die Befreiungen vom Dienste durch die Offiziere,
indem sie einen Mietling einstellten.
*) Ebda. S. 86.
4) Ebda. S. 88.
”) Vgl. G. Hüsing, Porußatis und das achamanidische Lehenswesen.
Berichte des Forsch. Instit. f. Osten und Orient, Wien 1918, 2, 90 £., bes. 117 ff.
            
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