Full text: Naturalwirtschaft und Geldwirtschaft in der Weltgeschichte

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für den Handel und Verkehr, welche P. Kletler und Thompson in 
jüngster Zeit zusammengestellt haben, sind die konkreten Denk- 
mäler seiner Ausbreitung und großen Bedeutung. Letztere wird 
auch durch die Kapitulariengesetzgebung wirksam beleuchtet?”). 
Nationalökonomisch darf auch der Rückgang der Goldmünzung 
sowie die Bevorzugung der Silberprägungen keineswegs ohneweiters 
als wirtschaftliche Dekadenzerscheinung betrachtet werden oder gar 
als Zeugnis dafür, daß der Handel zurückgegangen sei. War denn 
am Beginn des 16. Jahrhunderts, zu einer Zeit, die als ausgesprochen 
geldwirtschaftlich bezeichnet wird, doch ein Gleiches!®) nicht auch 
der Fall? Eben damals hat der Handel mit den großen Ent- 
deckungen auf Übersee ganz neue und so viel weitere Dimensionen 
gewonnen. Die Zeiten der Großsilberstücke (Taler u. a.) haben 
den Goldgulden, der seit Mitte des 14. Jahrhunderts in Mitteleuropa 
vorherrschte, doch immer mehr verdrängt! 
Augenscheinlich hat Pirenne zu seiner Theorie von dem über- 
wiegend agrarwirtschaftlichen Charakter der Karolingerzeit auch 
die alte und immer wieder nachgeschriebene Lehre verleitet, Karl 
der Große habe den Schwerpunkt der königlichen Wirtschaft in die 
Domänen verlegt”). Aber dafür war einzig und allein das Capi- 
tulare de villis richtunggebend, das man als eine Reichswirtschafts- 
ordnung angesehen hatte, die angeblich ein Muster der Eigenbau- 
wirtschaft auf den königlichen Gütern geschaffen habe, welche dann 
auch für jene der geistlichen und weltlichen Großen als Vorbild ge- 
dient hätte. 
Heute ist — so wenig auch noch die Anschauungen über die 
Herkunft und den Geltungsbereich dieser interessanten Ordnung 
übereinstimmen mögen — doch soviel sicher, daß der Geltungs- 
bereich dieses Kapitulare ein beschränkter gewesen ist und dasselbe 
zahlreiche Anhaltspunkte für die Auffassung gewährt, es sei damals 
der Zustand der königlichen Domänen gar kein mustergültiger ge- 
wesen, vielmehr zahlreiche Mißbräuche auf diesen vorgekommen 
und dieses Kapitulare eben deshalb erlassen worden. um letztere 
abzustellen??). 
1) Siehe oben S. 127. 
16) Siehe oben S. 117. 
7) So v. Inama-Sternegg, Deutsche Wirtschaftsgesch. ı?, 422. 
'8) Vgl. meine Ausführungen in d. Buche über „Die Wirtschaftsentwicklung 
der Karolingerzeit“ 1% 30 ff, (1921).
	        
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