Full text : Die drei Nationalökonomien

132

nenten zurückzuführen, die sich in ihm zu einer einheitlichen Gesamtwirkung
 verbinden. „Ein Beispiel eines solchen Gesetzes ist das
sogenannte Malthussche Bevölkerungsgesetz.“ (!)
„Das Gesetz der sozialen Relationen bezieht sich auf die Erfahrung
 (1), daß jede wichtigere soziale Erscheinung mit anderen gleichzeitigen
 Erscheinungen des gesellschaftlichen Lebens in einer
Wechselbeziehung steht, vermöge deren sie mit diesen zusammen ein
Ganzes bildet, in welchem sich der Gesamtcharakter des allgemeinen
sozialen Zustandes mehr oder minder deutlich ausprägt.““ Als Beispiel
 eines solchen Gesetzes führt Wundt das Marxsche Gesetz des
Mehrwerts (!) an.
Dem Gesetz der sozialen Kontrastwirkung lassen sich alle diejenigen
 Vorgänge des sozialen Lebens unterordnen, bei denen bestimmte
 Erscheinungen durch ihren Gegensatz zu anderen vorangegangenen
 oder gleichzeitigen Erscheinungen gesteigert werden. Die
Anlässe sind äußerlich. Die Erklärung des Gegensatzes selbst führt
aber auf die allgemeinste Eigenschaft des Gefühlslebens zurück. Ein
charakteristisches „Kontrast‘“-Gesetz ist das Gesetz der ökonomischen
Krisen (1).

Alle diese „Gesetze‘‘, das muß noch bemerkt werden, wirken „sinnlos‘‘
 wie Naturgesetze, das heißt ohne jeden Bezug auf einen ökoaomischen
 Sinnzusammenhang.
Es ist hier nicht (und nirgends in diesem Buche) der Ort, diese
Darlegungen im einzelnen kritisch .zu würdigen. Sie sind nur in
Bausch und Bogen als die bedauernswerte Verirrung eines hedeutenden
 Geistes abzulehnen und finden ihre summarische Erledigung in
dem aufbauenden Teile dieser Abhandlung. Worauf es mir ankommt,
 ist nur, sie auf den behaupteten Erkenntnisgehalt hin zu
prüfen. Und da ist denn nun zu bemerken, daß die ganze Gegenüberstellung
 von empirischen und wissenschaftlichen Gesetzen, auf die
ja slillschweigend auch die Wundtsche Gesetzeslehre hinausläuft,
durchaus abwegig ist. Jedes Naturgesetz ist „empirisch“, jedes
Naturgesetz beruht letzten Endes auf „Induktion“, auf „realistischer
Forschung“, also auch jene „allgemeinsten Gesetze‘““ des ımenschlichen
 Seelenlebens.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.