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erdachten Fälle in einem Schema ‚verarbeiten: etwa wirtschaftliche
Handlungen auf ihre Rationalität hin in einem Wirtschaftssystem
untersuchen, das noch niemals verwirklicht ist. Sie beanspruchen
deshalb auch in keiner Weise, die wirklichen Zusammenhänge widerzuspiegeln.
Im Gegensatz zu naturwissenschaftlichen Hypothesen -besinträchtigt
die Feststellung, daß die Schemata im konkreten Falle
eine gültige Deutung nicht erhalten, ihren Erkenntniswert ebensowenig,
wie z.B. die empirische Nicht-Geltung des pseudosphärischen
Raumes die „Richtigkeit“ seiner Konstruktion. Man spricht wohl von
siner Annäherung der Wirklichkeit an das Schema. Das kann nur
den Sinn haben, daß die wirtschaftlichen. Vorgänge in dem Maße,
wie sie zweckrational gestaltet werden, dem in dem Schema dargestellten
Vorgange ähnlicher werden. Doch bleibt der Abstand
zwischen Wirklichkeit und Schema immer noch „unendlich“ groß,
nämlich der zwischen Empirie und Theorie. „Ein sogenanntes ‚empirisches‘
Gesetz ist‘ eine empirisch. geltende Regel mit ‚problemafischer
kausaler Deutung, ein ‚teleologisches Schema rationalen
Handelns dagegen eine Deutung mit problematischer empirischer
Geltung: beide sind also polare Gegensätze.‘
Nun ist das Seltsame dies, daß man gerade diese rationalen
Schemata mit besonderer Vorliebe als „Wirtschaftsgesetze‘“ bezeichnet
hat, und zwar hat man dabei offenbar an Naturgesetze gedacht,
mit denen sie, wie wir festgestellt haben, in keiner Weise in
Verbindung gebracht werden können. Wir haben ja gesehen, wie
Jas naturwissenschaftliche Denken der ordnenden Nationalökonomie
auf die Aufstellung von Gesetzen ganz nach Art der Naturgesetze
hinausläuft. Und die Gesetze, die man vor allem im Auge hatte, waren
die hier besprochenen Fiktionsgesetze. Was man aber nicht geahnt
hat, ist dieses: daß die Schemata, die zwar den Namen des „Naturgesetzes‘“,
also des Pseudo-Gesetzes, nicht verdienen, eines Tages gerade
deshalb, weil es keine unechten (Natur-)Gesetze sind, als echte
Gesetze erkannt werden würden. Das nämlich sind sie. Es sind echte
Sinngesetze, ausgestattet mit der Würde der Notwendigkeit und generellen
Geltung deshalb, weil es verite&s de raison, apriorische Wahrheiten
ohne jede Beziehung auf empirisches Dasein sind. Ihr Wahrheitswert
liegt in der Rationalität ihres Inhalts.