18
Napoleon hat z. B. ersteres gelegentlich mit Er
folg getan. Wenn der vorrückende Staat z. B.
feindliches Silbergeld erzeugt, kann er den Zahlungs
verkehr im Operationsraum sehr erleichtern. Wie
diese Handlungsweise staatsrechtlich aufzufassen
ist, kann man nicht ohneweiters entscheiden. Der
vorrückende Staat übt so in einem nur okku
pierten aber noch nicht annektierten Gebiete die
Münzhoheit aus.
Es fragt sich nun, welche Umstände die
unmittelbare Naturalienbeschaffung in den im
Rücken der Armee befindlichen Gebieten nahelegen
können, sei es mit Hilfe einer Naturalien
zwangsanleihe, oder mit Hilfe einer N a-
turaliensteuer. Denken wir uns z. B., daß
die Regierurg nicht imstande war, durch Anleihen
und Steuern entsprechende Geldmittel aufzubringen;
sie schreitet zu einer massenhaften Notenemission;
wir haben schon gesehen, daß auf diese Weise,
wenn nicht gleichzeitig eine Vermehrung der Pro
duktion infolge der Notenvermehrung oder unab
hängig davon stattfindet, eine Erhöhung der Preise
eintreten kann. Um zu den erhöhten Preisen den
weiteren Bedarf beschaffen zu können, muß die
Regierung immer größere Notenmengen emittieren,
falls die Steuerschraube versagt, was in Kriegs
zeiten nichts Ungewöhnliches ist. Diese Preis
steigerung tritt selbst dann ein, wenn die Pro
duktion unverändert bleibt, um wie viel mehr
erst, wenn sie abnimmt, was z. B. im Falle eines
Weltkrieges das Wahrscheinlichere sein dürfte.
Wie die vermehrte Notenmenge immer wieder
die Preise erhöht und die Regierung zu immer
neuen Emissionen zwingt, wenn sie eine konstante
Quote der Produktion erlangen will, zeigt uns
Tabelle XIX, die der Tabelle XIII nachgebildet ist.
Wir sehen zunächst, wie die Bürger in den Zeit
punkten 1 bis 4 miteinander Handel treiben, pro
duzieren und konsumieren. Mit 30 Noten wird die
Zirkulation der drei Waren a, b, c bewirkt von
denen jede 10 Notenmengen kosten soll. Nun
will die Regierung die Hälfte der vorhandenen
Güter durch Notenemission in ihre Hand bekommen.
Sie erreicht das, wie wir wissen dadurch, daß sie
30 Notenmengen druckt. Die Preise steigen auf
20, jeder Bürger kann nur die Hälfte der früheren
Warenmenge kaufen, die Regierung kauft die an
dere Hälfte. Im Zeitpunkt 7 werde die Waren
menge konsumiert; nehmen wir an, es seien
Nahrungsmittel gewesen. Die Produktion setzt von
neuem ein. Wir nehmen an, sie sei eben so groß,
wie früher. Nun hat jeder Bürger 20 Noten im
Besitz; will die Regierung wieder die Hälfte aller
Waren in die Hand bekommen, so ist sie
genötigt, eben so viele Noten zu drucken,
als die Gesamtheit der Bürger besitzt, d. h. 60
Notenmengen ; wir sehen daß nun derselbe
Vorgang wie vorher erfolgt und daß die Re
gierung im Zeitpunkt 13 neuerlich die Noten
emission verdoppeln muß. Dieses sehr verein
fachte Schema erklärt uns, wie die Assignaten
wirtschaft wirkte. Wie kann die Regierung dieser
Entwicklung steuern?
Zunächst kann an die Aufstellung von Preis-
t a x e n gedacht werden. Soweit die Preissteigerungen
darauf zurückgehen, daß die Verkäufer die Be
unruhigung der Bevölkerung und den plötzlichen
Bedarf ausnützen wollen, können solche Preis
taxen sich wohl realisieren lassen, wenn man mit
genügender Strenge jede Uebertretung bestraft
wie dies z. B. in Bulgarien während des Balkan
krieges der Fall war. Sowohl Bulgarien als auch
Serbien sind nämlich mit der Verhängung von
Preistaxen vorgegangen, ohne daß aber eine be
sonders starke Notenemission vorangegangen
wäre. Anders steht aber die Sache im Falle einer
Assignatenwirtschaft. Die Preistaxen nützen dann
oft nichts mehr, weil die Leute lieber überhaupt
darauf verzichten, zu verkaufen, wie dies z. B.
1793 in Frankreich der Fall war. Die Preistaxe
hat daher im allgemeinen noch immer dann ihren
Zweck verfehlt, wenn sie Vorgänge beeinflussen
will, die aus einer plötzlichen Verschiebung auf
dem Gebiet des Zahlungsverkehrs herrühren.
Die Regierung kann in einem solchen Falle,
wenn die Geldordnung versagt, dennoch einen
Ausweg finden, wenn sie die unmittelbare Ver
sorgung der Bevölkerung und der Armee mit
Nahrungsmitteln verfügt. Es ist nicht anzunehmen,
daß ein führender Staatsmann, um z. B. die
Rechte von Getreidespekulanten zu schonen, die
Bevölkerung hungern lassen wird. Wenn das
Geldsystem nicht ordnungsgemäß funktioniert,
dürfte wohl die Einrichtung einer Großnatural
wirtschaft das Naheliegendste sein. Denn
schließlich ist es im Kriegsfall der oberste Grundsatz
des Politikers für das öffentliche Wohl und den
Kriegszweck zu sorgen; die traditionelle Ordnung
ist für ihn nur ein Mittel zu diesem Zweck, ver
sagt sie, so wird in Kriegszeiten ein Versuch mit
anderen Mitteln bekanntlich weit eher gewagt,
als in Friedenszeiten. Gewöhnlich führt man aber
solche Veränderungen in Kriegszeiten übereilt und
ungenügend durch. Man verabsäumt eben in
Friedenszeiten alle Möglichkeiten entsprechend
zu bedenken.
Wie die Großnaturalwirtschaft die Güterver-
teilung im Gegensatz zur Geldwirtschalt durch
führt, zeigt Tabelle XX.
Die Großnaturalwirtschaft läuft in letzter
Linie darauf hinaus, daß der Staat Naturalien als
Steuern, Anleihen usw. erhält und die Gehälter,
usw. in Naturalien auszahlt.
Wir sehen, wie im Falle der Geldwirtschaft
die Regierung die Zivilbevölkerung im Zeitpunkt 2
besteuert; wie dann die Regierung mit dem Steuer-
erlös und die Bürger mit dem verbliebenen Geld die
Waren kaufen, wie auf diese Weise die Bürger
die eine Hälte der Naturalien erlangen, die R e '
gierung die andere. Die Regierung übergibt die
Naturalien der Armee und im 5. Zeitpunkt wird
alles bereits konsumiert.