Full text: Einführung in die Kriegswirtschaftslehre

18 
Napoleon hat z. B. ersteres gelegentlich mit Er 
folg getan. Wenn der vorrückende Staat z. B. 
feindliches Silbergeld erzeugt, kann er den Zahlungs 
verkehr im Operationsraum sehr erleichtern. Wie 
diese Handlungsweise staatsrechtlich aufzufassen 
ist, kann man nicht ohneweiters entscheiden. Der 
vorrückende Staat übt so in einem nur okku 
pierten aber noch nicht annektierten Gebiete die 
Münzhoheit aus. 
Es fragt sich nun, welche Umstände die 
unmittelbare Naturalienbeschaffung in den im 
Rücken der Armee befindlichen Gebieten nahelegen 
können, sei es mit Hilfe einer Naturalien 
zwangsanleihe, oder mit Hilfe einer N a- 
turaliensteuer. Denken wir uns z. B., daß 
die Regierurg nicht imstande war, durch Anleihen 
und Steuern entsprechende Geldmittel aufzubringen; 
sie schreitet zu einer massenhaften Notenemission; 
wir haben schon gesehen, daß auf diese Weise, 
wenn nicht gleichzeitig eine Vermehrung der Pro 
duktion infolge der Notenvermehrung oder unab 
hängig davon stattfindet, eine Erhöhung der Preise 
eintreten kann. Um zu den erhöhten Preisen den 
weiteren Bedarf beschaffen zu können, muß die 
Regierung immer größere Notenmengen emittieren, 
falls die Steuerschraube versagt, was in Kriegs 
zeiten nichts Ungewöhnliches ist. Diese Preis 
steigerung tritt selbst dann ein, wenn die Pro 
duktion unverändert bleibt, um wie viel mehr 
erst, wenn sie abnimmt, was z. B. im Falle eines 
Weltkrieges das Wahrscheinlichere sein dürfte. 
Wie die vermehrte Notenmenge immer wieder 
die Preise erhöht und die Regierung zu immer 
neuen Emissionen zwingt, wenn sie eine konstante 
Quote der Produktion erlangen will, zeigt uns 
Tabelle XIX, die der Tabelle XIII nachgebildet ist. 
Wir sehen zunächst, wie die Bürger in den Zeit 
punkten 1 bis 4 miteinander Handel treiben, pro 
duzieren und konsumieren. Mit 30 Noten wird die 
Zirkulation der drei Waren a, b, c bewirkt von 
denen jede 10 Notenmengen kosten soll. Nun 
will die Regierung die Hälfte der vorhandenen 
Güter durch Notenemission in ihre Hand bekommen. 
Sie erreicht das, wie wir wissen dadurch, daß sie 
30 Notenmengen druckt. Die Preise steigen auf 
20, jeder Bürger kann nur die Hälfte der früheren 
Warenmenge kaufen, die Regierung kauft die an 
dere Hälfte. Im Zeitpunkt 7 werde die Waren 
menge konsumiert; nehmen wir an, es seien 
Nahrungsmittel gewesen. Die Produktion setzt von 
neuem ein. Wir nehmen an, sie sei eben so groß, 
wie früher. Nun hat jeder Bürger 20 Noten im 
Besitz; will die Regierung wieder die Hälfte aller 
Waren in die Hand bekommen, so ist sie 
genötigt, eben so viele Noten zu drucken, 
als die Gesamtheit der Bürger besitzt, d. h. 60 
Notenmengen ; wir sehen daß nun derselbe 
Vorgang wie vorher erfolgt und daß die Re 
gierung im Zeitpunkt 13 neuerlich die Noten 
emission verdoppeln muß. Dieses sehr verein 
fachte Schema erklärt uns, wie die Assignaten 
wirtschaft wirkte. Wie kann die Regierung dieser 
Entwicklung steuern? 
Zunächst kann an die Aufstellung von Preis- 
t a x e n gedacht werden. Soweit die Preissteigerungen 
darauf zurückgehen, daß die Verkäufer die Be 
unruhigung der Bevölkerung und den plötzlichen 
Bedarf ausnützen wollen, können solche Preis 
taxen sich wohl realisieren lassen, wenn man mit 
genügender Strenge jede Uebertretung bestraft 
wie dies z. B. in Bulgarien während des Balkan 
krieges der Fall war. Sowohl Bulgarien als auch 
Serbien sind nämlich mit der Verhängung von 
Preistaxen vorgegangen, ohne daß aber eine be 
sonders starke Notenemission vorangegangen 
wäre. Anders steht aber die Sache im Falle einer 
Assignatenwirtschaft. Die Preistaxen nützen dann 
oft nichts mehr, weil die Leute lieber überhaupt 
darauf verzichten, zu verkaufen, wie dies z. B. 
1793 in Frankreich der Fall war. Die Preistaxe 
hat daher im allgemeinen noch immer dann ihren 
Zweck verfehlt, wenn sie Vorgänge beeinflussen 
will, die aus einer plötzlichen Verschiebung auf 
dem Gebiet des Zahlungsverkehrs herrühren. 
Die Regierung kann in einem solchen Falle, 
wenn die Geldordnung versagt, dennoch einen 
Ausweg finden, wenn sie die unmittelbare Ver 
sorgung der Bevölkerung und der Armee mit 
Nahrungsmitteln verfügt. Es ist nicht anzunehmen, 
daß ein führender Staatsmann, um z. B. die 
Rechte von Getreidespekulanten zu schonen, die 
Bevölkerung hungern lassen wird. Wenn das 
Geldsystem nicht ordnungsgemäß funktioniert, 
dürfte wohl die Einrichtung einer Großnatural 
wirtschaft das Naheliegendste sein. Denn 
schließlich ist es im Kriegsfall der oberste Grundsatz 
des Politikers für das öffentliche Wohl und den 
Kriegszweck zu sorgen; die traditionelle Ordnung 
ist für ihn nur ein Mittel zu diesem Zweck, ver 
sagt sie, so wird in Kriegszeiten ein Versuch mit 
anderen Mitteln bekanntlich weit eher gewagt, 
als in Friedenszeiten. Gewöhnlich führt man aber 
solche Veränderungen in Kriegszeiten übereilt und 
ungenügend durch. Man verabsäumt eben in 
Friedenszeiten alle Möglichkeiten entsprechend 
zu bedenken. 
Wie die Großnaturalwirtschaft die Güterver- 
teilung im Gegensatz zur Geldwirtschalt durch 
führt, zeigt Tabelle XX. 
Die Großnaturalwirtschaft läuft in letzter 
Linie darauf hinaus, daß der Staat Naturalien als 
Steuern, Anleihen usw. erhält und die Gehälter, 
usw. in Naturalien auszahlt. 
Wir sehen, wie im Falle der Geldwirtschaft 
die Regierung die Zivilbevölkerung im Zeitpunkt 2 
besteuert; wie dann die Regierung mit dem Steuer- 
erlös und die Bürger mit dem verbliebenen Geld die 
Waren kaufen, wie auf diese Weise die Bürger 
die eine Hälte der Naturalien erlangen, die R e ' 
gierung die andere. Die Regierung übergibt die 
Naturalien der Armee und im 5. Zeitpunkt wird 
alles bereits konsumiert.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.