Full text: Die drei Nationalökonomien

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lie Rente geworden ist, nicht aber, mit welchem Rechte sie ent- 
stand; das heißt so viel, daß sie den historischen Ursprung, nicht 
aber den rechtlichen erklären würde... Der rechtliche Ursprung 
Jer Rente (und dieser ist es gerade, der für die Wissenschaft 
wichtig ist) kann in nichts anderem liegen als in dem Eigentums- 
recht, von welchem die Rente die Folge ist...‘ Daraus ergibt sich, 
„daß die so sehr gepriesene Definition Ricardos zu verwerfen und 
durch folgende oder eine ähnliche zu ersetzen ist: die Grundrente ist 
jener Reichtum oder Reichtumsanteil, welcher, dem Wirken der dem 
Boden innewohnenden Naturkräfte entsprechend, dem Eigentümer 
zukommt‘ 17, Er fährt dann fort: „Wenn es gerecht ist, daß der 
‘Grund-)Eigentümer für die gelieferten‘ natürlichen Kräfte eine 
Rente erhält, so ist es nicht weniger gerecht, daß der Kapitalist 
für die von ihm beigesteuerten Mittel einen Gewinn erhält.‘ 1 Und 
endlich: Der (Arbeits-)Lohn ist „der Anteil, welcher dem Arbeiter 
von den Früchten der Produktion zukommt, an deren Hervor- 
bringung er selbst durch seine Arbeit als Ursache teilgenommen hat‘ 
Aber der Verfasser weiß nicht nur, daß der Arbeitslohn „gerecht‘ 
ist: er kennt auch die Höhe des „gerechten“ Arbeitslohnes, die er 
in einer Auseinandersetzung mit Ricardo wie folgt fesisetzt: „Wir 
können feststellen, daß der natürliche Preis der Arbeit jener ist, der 
für den Mann unter Berücksichtigung der geringen Beisteuer der 
Frau (welche fast gänzlich von der Sorge für das’ Hauswesen in An- 
spruch genommen ist [!]) berechnet, für den Unterhalt beider sowie 
zweier oder dreier Kinder genügt. Das ist die Zahl, die man durch- 
schnittlich voraussetzen kann, weil die Erfahrung (!) lehrt, daß un- 
zefähr die Hälfte der zur Welt gebrachten Kinder im zarten Alter 
stirbt. Nach dieser Erfordernis muß sich der gebräuchliche Lohn 
-ichten... Wenn er ohne Schuld des Arbeiters dieses Maß nicht er- 
reicht, so entspricht der Lohn nicht den Absichten der Natur, und 
lie Gleichheit, welche die Gerechtigkeit fordert, wird nicht beob- 
achtet...‘ 19 
7 M. Liberatore, a. a. O, S. 257. 
is M. Liberatore, a. a. O. S. 261 
ı9 M. Liberatore, a. a. O0. S. 267—270.
	        
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