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lie Rente geworden ist, nicht aber, mit welchem Rechte sie ent-
stand; das heißt so viel, daß sie den historischen Ursprung, nicht
aber den rechtlichen erklären würde... Der rechtliche Ursprung
Jer Rente (und dieser ist es gerade, der für die Wissenschaft
wichtig ist) kann in nichts anderem liegen als in dem Eigentums-
recht, von welchem die Rente die Folge ist...‘ Daraus ergibt sich,
„daß die so sehr gepriesene Definition Ricardos zu verwerfen und
durch folgende oder eine ähnliche zu ersetzen ist: die Grundrente ist
jener Reichtum oder Reichtumsanteil, welcher, dem Wirken der dem
Boden innewohnenden Naturkräfte entsprechend, dem Eigentümer
zukommt‘ 17, Er fährt dann fort: „Wenn es gerecht ist, daß der
‘Grund-)Eigentümer für die gelieferten‘ natürlichen Kräfte eine
Rente erhält, so ist es nicht weniger gerecht, daß der Kapitalist
für die von ihm beigesteuerten Mittel einen Gewinn erhält.‘ 1 Und
endlich: Der (Arbeits-)Lohn ist „der Anteil, welcher dem Arbeiter
von den Früchten der Produktion zukommt, an deren Hervor-
bringung er selbst durch seine Arbeit als Ursache teilgenommen hat‘
Aber der Verfasser weiß nicht nur, daß der Arbeitslohn „gerecht‘
ist: er kennt auch die Höhe des „gerechten“ Arbeitslohnes, die er
in einer Auseinandersetzung mit Ricardo wie folgt fesisetzt: „Wir
können feststellen, daß der natürliche Preis der Arbeit jener ist, der
für den Mann unter Berücksichtigung der geringen Beisteuer der
Frau (welche fast gänzlich von der Sorge für das’ Hauswesen in An-
spruch genommen ist [!]) berechnet, für den Unterhalt beider sowie
zweier oder dreier Kinder genügt. Das ist die Zahl, die man durch-
schnittlich voraussetzen kann, weil die Erfahrung (!) lehrt, daß un-
zefähr die Hälfte der zur Welt gebrachten Kinder im zarten Alter
stirbt. Nach dieser Erfordernis muß sich der gebräuchliche Lohn
-ichten... Wenn er ohne Schuld des Arbeiters dieses Maß nicht er-
reicht, so entspricht der Lohn nicht den Absichten der Natur, und
lie Gleichheit, welche die Gerechtigkeit fordert, wird nicht beob-
achtet...‘ 19
7 M. Liberatore, a. a. O, S. 257.
is M. Liberatore, a. a. O. S. 261
ı9 M. Liberatore, a. a. O0. S. 267—270.