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Zahlungsverkehr.
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ß) Die Inkasso-Anweisung, d. i. ein Auftrag an den Zahlungs
empfänger, die Einziehung von Zahlungen für fremde Rech
nung im eigenen oder fremden Namen, die aber auch gleich
zeitig einen Auftrag an den Zahlungspflichtigen in sich
schließt: Eisenbahn- und Postnachnahme, Postauftrag, In
kassoverkehr der Banken.
II. Uneigentliche Zahlung durch geldlose Zahlungsmethoden;
a) Kompensation, Aufrechnung, Gegenrechnung (§§ 387 bis
396 BGB.), d. i. Aufhebung eines Forderungsrechtes durch eine
Gegenforderung des Schuldners gegen den Gläubiger. Schuld
and Forderung müssen in einer Person Zusammentreffen. Die
Aufrechnung ist bedeutungsvoll im Konkurs (gesetzliche Kom
pensation) und im Kontokorrentverkehr (vertragsmäßige Auf
rechnung). Sie ist die Grundlage des Abrechnungsverkehrs (c).
b) Die Umschreibung oder die Girozahlung, d. i. das auf
tragsmäßige Zu- und Abschreiben auf den Rechnungen bei
einem^ gemeinsamen Schuldner oder einer gemeinschaftlichen
Kasse; Es ist eine auf buchhalterischem Wege bewirkte Zahlung:
eine Umbuchung auf Grund eines Guthabens (z. B. roter Scheck
der Reichsbank); vgl. 33. Abschnitt.
c) Die brechnung [Skontration], d. i. eine vertragsmäßige
Ausgleichung oder Aufrechnung von Schulden unter mehreren
Personen, eine vervielfältigte Kompensation. Im modernen
Zahlungsverkehr hat die ständig organisierte Skontration als
Abrechnungs- oder Clearingverkehr die größte Bedeutung (33. Ab
schnitt).
d) Leistungen an Zahlungsstatt und zahlungshalber, d- h.
Erfüllung einer Geldschuld durch eine Leistung anstatt Bargeld.
Die Annahme steht im freien Ermessen des Gläubigers. Hierher
sind zu rechnen Zahlungen mittels Brief- und Stempelmarken
(Leistungen an Zahlungsstatt); dann Hingabe von Wechseln,
Schecks, Zinsscheinen, Dividendenscheinen (Leistungen zahlungs
halber. d.h. unter Vorbehalt des Einganges); Zession einer
Forderung unter Vorbehalt des Einganges.
Verrechnung der Zahlungsmittel und -methoden:
1. Geld deutscher Reichswährung wird auf einem Kossen-
Konto (vgl. S.39) verrechnet. Der Unterschied zwischen den
Soll- und den Ist-Beständen an Bargeld wird auf ein durch