Object: Die doppelte kaufmännische Buchhaltung

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Zahlungsverkehr. 
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ß) Die Inkasso-Anweisung, d. i. ein Auftrag an den Zahlungs 
empfänger, die Einziehung von Zahlungen für fremde Rech 
nung im eigenen oder fremden Namen, die aber auch gleich 
zeitig einen Auftrag an den Zahlungspflichtigen in sich 
schließt: Eisenbahn- und Postnachnahme, Postauftrag, In 
kassoverkehr der Banken. 
II. Uneigentliche Zahlung durch geldlose Zahlungsmethoden; 
a) Kompensation, Aufrechnung, Gegenrechnung (§§ 387 bis 
396 BGB.), d. i. Aufhebung eines Forderungsrechtes durch eine 
Gegenforderung des Schuldners gegen den Gläubiger. Schuld 
and Forderung müssen in einer Person Zusammentreffen. Die 
Aufrechnung ist bedeutungsvoll im Konkurs (gesetzliche Kom 
pensation) und im Kontokorrentverkehr (vertragsmäßige Auf 
rechnung). Sie ist die Grundlage des Abrechnungsverkehrs (c). 
b) Die Umschreibung oder die Girozahlung, d. i. das auf 
tragsmäßige Zu- und Abschreiben auf den Rechnungen bei 
einem^ gemeinsamen Schuldner oder einer gemeinschaftlichen 
Kasse; Es ist eine auf buchhalterischem Wege bewirkte Zahlung: 
eine Umbuchung auf Grund eines Guthabens (z. B. roter Scheck 
der Reichsbank); vgl. 33. Abschnitt. 
c) Die brechnung [Skontration], d. i. eine vertragsmäßige 
Ausgleichung oder Aufrechnung von Schulden unter mehreren 
Personen, eine vervielfältigte Kompensation. Im modernen 
Zahlungsverkehr hat die ständig organisierte Skontration als 
Abrechnungs- oder Clearingverkehr die größte Bedeutung (33. Ab 
schnitt). 
d) Leistungen an Zahlungsstatt und zahlungshalber, d- h. 
Erfüllung einer Geldschuld durch eine Leistung anstatt Bargeld. 
Die Annahme steht im freien Ermessen des Gläubigers. Hierher 
sind zu rechnen Zahlungen mittels Brief- und Stempelmarken 
(Leistungen an Zahlungsstatt); dann Hingabe von Wechseln, 
Schecks, Zinsscheinen, Dividendenscheinen (Leistungen zahlungs 
halber. d.h. unter Vorbehalt des Einganges); Zession einer 
Forderung unter Vorbehalt des Einganges. 
Verrechnung der Zahlungsmittel und -methoden: 
1. Geld deutscher Reichswährung wird auf einem Kossen- 
Konto (vgl. S.39) verrechnet. Der Unterschied zwischen den 
Soll- und den Ist-Beständen an Bargeld wird auf ein durch
	        
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