Full text: Die drei Nationalökonomien

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Die „richtige‘“ Wirtschaft enthält aber nach Fichtes Meinung fol- 
gende Bestandteile: 
1. das Privateigentum, das — a priori — wie folgt begründet 
wird: „Die Person hat das Recht zu fordern, daß in dem 
ganzen Bereich der ihr bekannten Welt alles bleibe, wie sie 
dasselbe erkannt hat, weil sie sich in ihrer Wirksamkeit nach 
ihrer Erkenntnis richtet, und sogleich desorientiert und in dem 
Laufe ihrer Kausalität aufgehalten oder sie anders an dem Re- 
sultat, als die beabsichtigte, erfolgen sieht, sobald eine Ver- 
änderung darin vorfällt.‘‘ „Das Eigentum eines bestimmten 
Gegenstandes... gilt... nur für diejenigen, die dieses Eigen- 
tumsrecht unter sich anerkannt haben ...‘“44; 
2. das staatliche Regal der Bergwerke und Forsten; 
3. eine „gebundene‘“ Wirtschaft, wir würden sagen: eine Plan- 
wirtschaft auf wesentlich handwerklicher Grundlage; in dieser 
Planwirtschaft sind vorgesehen: 
a) eine Zunftordnung: „Der Regent... muß berechnen, wie- 
viel Personen von jeder Hantierung leben können, aber 
auch wie viele nötig sind, um die Bedürfnisse des Publi- 
kums zu befriedigen. Können nicht alle leben, so hat sich 
der Staat verrechnet: er muß ersetzen oder den einzelnen 
andere Nahrungszweige verweisen.‘ „Das Recht, Kauf- 
mannschaft zu treiben, wird einer bestimmten Anzahl von 
Bürgern, die der Staat zu berechnen hat, ausschließend als 
ihr Eigentum im Staate zugestanden‘‘; 
b) Bestimmungen über Höchstpreise; 
c) tunlichste Abschließung von auswärtigen Staaten und das 
staatliche Handelsmonopol #6. 
Dieses Programm wird im „Geschlossenen Handelsstaat‘“ weiter 
ausgeführt. 
Der Fall Hegel ist verwickelter. Eine so reinliche Scheidung 
zwischen der Sein- und Sollsphäre wie die beiden „Aufklärer‘‘ nimmt 
4 J. G. Fichte, Naturrecht. 1796/97. $$ ır III, x2 VII 2. 
45 J, Fichte, a. a. O0. $ 19 B. D. E.
	        
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