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der „Romantiker‘“ nicht vor. Es ist alles nebelhaft bei ihm. Aber
durch den Nebel hindurch leuchtet doch eine Auffassung, die mit der
Kants und Fichtes in wesentlichen Punkten übereinstimmt und
sehr wohl einer „richtenden‘ Nationalökonomie Vorschub leisten
konnte (wie ja denn ein hervorragender Vertreter dieser Art von
Nationalökonomie, Othmar Spann, „für sich“ Hegelianer ist, wenn
auch nicht, wie ich schon nachzuweisen versucht habe, „an sich“).
Hegels Standpunkt gegenüber unseren Problemen ist dieser: Ab-
gelehnt wird in dem berühmten Satze: „Alles, was vernünftig ist,
das ist wirklich; alles was wirklich ist, das ist vernünftig‘“ die Gegen-
überstellung des Reiches des Seins und des Reiches des Sollens und
damit auch der Idee eines „Vernunftrechtes‘“ im Gegensatz zu dem
positiven Rechte, in unserem Falle einer „richtigen“ Wirtschaft im
Gegensatz zu der wirklichen Wirtschaft. Aber diese Ablehnung ist
doch nur eine scheinbare. Sie kommt zustande durch den willkür-
lichen Gebrauch des Wortes „wirklich“. „Wirklich‘“ bedeutet ja meist
bei Hegel nicht etwa soviel wie verwirklicht (in Raum und Zeit), em-
pirisch, sondern das Gegenteil davon, nämlich „vernünftig“. Oder in
Hegelscher Sprechweise: „Nichts (ist) wirklicher... als die Idee,“
Der berühmte, oben angeführte Satz enthält also eine Tautologie. Die
„vernünftige“ = „wirkliche“ Gestaltung bleibt aber immer unter-
schieden von der „wirklichen“ Gestaltung im empirischen Sinne. Auch
Hegel kann also a priori feststellen, was „vernünftig ist zum Unter-
schiede von dem, was in Raum und Zeit verwirklicht (in unserem Sinne
„wirklich‘“) ist. Daher er denn als seine eigentliche Aufgabe auch
erachtet: „in dem Scheine des Zeitlichen und Vorübergehenden die
Substanz, die immanent und das Ewige, das gegenwärtig ist, zu er-
kennen“.
Was wir auf spekulativem Wege erhalten, „ist eine Reihe von
Gedanken und eine Reihe der seienden Gestalten, bei denen es sich
fügen kann, daß die Ordnung: der Zeit in der wirklichen Erscheinung
(hier: „wirklich“ = empirisch! W. 5.) zum Teil anders ist als die
Ordnung des Begriffs‘ #
46 Hegel, Grundlinien der Philosophie des Rechts oder Naturrecht und Staats-
wissenschaft im Grundrisse. Herausgegeben von Eduard Gans. 1833. Vorrede.
S. 19. 47 Hegel, a. a. O. $ 32.
Sombart. Die drei Nationalökonomien