Object: Das Arbeitsrecht der Čechoslovakischen Republik

tellen. Bei ordnungsmäßiger Beendigung des Lehrverhältnisses stellt 
die Genossenschaft, der der Lehrherr angehört, einen Lehrbrief aus; 
bei handwerksinähigen Gewerben im Falle erfolgreich abgelegter Ge⸗ 
ellenprüfung, den Gesellenbrief. Jeder Teil haftet für den dem an— 
deren Vertragsteile durch vertrags- oder gesetzwidriges Verhalten zu— 
gefügten Schaden, für den minderjährigen Lehrling wird unter Um— 
ständen auch eine Haftung des Vaters eintreten. 
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