tellen. Bei ordnungsmäßiger Beendigung des Lehrverhältnisses stellt
die Genossenschaft, der der Lehrherr angehört, einen Lehrbrief aus;
bei handwerksinähigen Gewerben im Falle erfolgreich abgelegter Ge⸗
ellenprüfung, den Gesellenbrief. Jeder Teil haftet für den dem an—
deren Vertragsteile durch vertrags- oder gesetzwidriges Verhalten zu—
gefügten Schaden, für den minderjährigen Lehrling wird unter Um—
ständen auch eine Haftung des Vaters eintreten.
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