F. III. Abschnitt. Die \Vehrsteuer.
523
Steuer wird auf folgender Basis umgelegt: Höhe der Wohnungs
miete, Wert der Möbel, Zahl der Dienstboten, Zahl der Türen und
Fenster usw.
ITT. Abschnitt.
Die Wehrsteuer.
Nachdem bei dem System der allgemeinen Wehrpflicht alle
Männer des Volkes Kriegsdienst leisten, so kommt hier die Idee
der allgemeinen bürgerlichen Pflicht vollkommen zum Ausdruck.
Die Idee der bürgerlichen Pflicht vermag aber bei dem harten
Lebenskampf und dem fast krankhaften Drang nach vorwärts nicht
das unangenehme Gefühl und die Auffassung zu unterdrücken, daß
die Erfüllung dieser Pflicht für die Betreffenden eine große Last
ist. Es ist also nur ganz natürlich, wenn Diejenigen, die diese Last
nicht tragen, in anderer Form zur Leistung einer Blutsteuer heran
gezogen werden, insbesondere in der Weise, daß das Äquivalent der
tatsächlichen Kriegsleistung in Form einer Steuer dem Staate dar
geboten wird. Gegen diese Auffassung lassen sich wohl manche
Einwände erheben. So kann mit Recht eingewendet werden, daß
diejenigen, die infolge körperlicher Schwäche oder körperlicher
Fehler zum militärischen Dienst nicht tauglich sind, gegenüber den
Starken, Gesunden schon sehr im Nachteile sind und gewöhnlich
auch nicht als kräftige Steuersubjekte betrachtet werden können.
Es kann eingewendet werden, daß Viele, die zum Kriegsdienst nicht
herangezogen werden, diesen Dienst sehr gerne leisten würden, wenn
ihr körperlicher Zustand dies erlauben würde, oder wenn der Staat
ihrer bedürfte. Es wird auch darauf hingewiesen, daß der Militär
dienst auch Vorteile mit sich bringt. Er gibt vielen Arbeitslosen
Brot, was namentlich in Zeiten von Arbeitslosigkeit seine Wichtig
keit hat. Für viele ist der Militärdienst eine gute Schule, in der
den Ungebildeten die Grundlinien des Wissens, anderen mancherlei
Fachkenntnisse beigebracht werden, die sie später im Leben gut
verwerten, ja manche finden dort ihren bleibenden Beruf. Der
Militärdienst hat auch auf die körperliche Entwicklung einen
günstigen Einfluß. In diesen Momenten finden wir eine Äquivalenz,
die natürlich bei Jenen entfällt, die keinen Militärdienst leisten. Es
wird auch darauf hingewiesen, daß der pekuniäre Ausdruck für die
Last des Militärdienstes schwer zu finden ist; sie ist namentlich