Es sind dies die Gebiete des Lohnwesens, auf denen letzten Endes
die Schlichtungsausschüsse und der Reichsarbeitsminister die Höhe der
Zahlungen zwangsweise bestimmen, das Gebiet der sozialen Abgaben,
auf dem die Parlamente sich betätigen, und zuletzt die Gebiete der
frachttarife und der Tarife für Kraftentnahme bei den Überlandzen-
ralen.
Während das Lohnniveau, gemessen an den Löhnen der übrigen
Arbeiterschaft, im gegenwärtigen Zeitpunkt beibehalten werden muß,
Während der Gedanke einer anderweitigen Verteilung der Soziallasten
Sich nur langsam durchsetzen kann, muß auf dem Gebiete der Frachten
und der Strompreise eine sofortige Ermäßigung eintreten.
Den Gesamtversand zeigt Anlage 51), die gleichzeitig ein Bild dar-
über gibt, wie sich der Gesamtversand auf rheinisch-westfälische Hütten
einerseits und heimische Verbraucher andererseits verteilt, Die Kurven
Müssen im Zusammenhang mit dem Schaubild Anlage 6?), daß die Ent-
Wicklung der Frachten zeigt, betrachtet werden, und zeigen deutlich die
Abhängigkeit des Versandes nach Ruhr— Rhein von der Frachthöhe. Es
Springt dabei ins Auge, daß mit dem Zeitpunkt höchster Frachten Ende
1923 der Tiefstand des Rhein-Ruhr-Versandes zusammenfällt und mit
Beginn der Senkungen sich dieser Versand sprungweise und schnell hebt.
Die heutige Frachthöhe für bezogene Brennstoffe und verschickte
Erze ist ebenfalls aus Anlage 6 zu ersehen. Sie ergibt die Tatsache, daß
die Tarife im Binnenverkehr noch 20°%, im Fernverkehr 39°, über
den Vorkriegsfrachten liegen und Kohlen gar mit 46°, Überfracht
Segenüber der Vorkriegsfracht belastet sind. Zwar hat die Reichsbahn
Nach langen Verhandlungen Mengenrabatte gewährt, die aber bei der
Wahl der Basis durchaus unzureichend erscheinen und sich besonders
bei den relativ großen Mengen, die nach Rhein— Ruhr laufen. kaum
auswirken.
Die Tarife sind auf einem Tonnenkilometersatz von 1,25 Pf. auf-
Sebaut. Wenn nun der Generaldirektor der Reichsbahn gelegentlich
der Kanaldebatten erklärte, daß die Bahn für 0,75 Pf. je t/km
fahren könne, wenn Sachverständigengutachten diese Zahl erhärten
bzw. noch niedriger kommen, wenn das Verkehrsministerium und die
Verkehrsabteilungen der übrigen Ministerien die Überzeugung haben,
daß noch wesentliche Herabsetzungen möglich und tragbar sind, dann
erhellt ohne weiteres, daß auf diesem Gebiete eine Verbilligung erreicht
werden muß, eine Verbilligung, die bei der absoluten Höhe der Fracht
"ach Rhein—Ruhr von etwa 3 RM. erheblich zu Buche schlägt.
Wenn andererseits für Stromentnahme von der Überlandzentrale
durchschnittlich 6 Pf. für die kW-Stunde bezahlt wird und die Kraft-
Kosten heute im Durchschnitt 2,70 RM. je Tonne Rohspat betragen, so
Ist auch hier eine wesentliche Ermäßigung denkbar, da Fälle bekannt
Sind, in denen Kraftstrom zum Preise von 2 Pf. die kW-Stunde ab-
Segeben wird. Wenn auch dieses Extrem nicht erreicht wird, so muß
doch eine starke Herabsetzung der Elektrizitätspreise durchgesetzt
!) Siehe S. 114.
?) Siehe S, 115.
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