Siegerland insgesamt
Monat
Förderung
Tonnen
FH An
Belegschalts-
Löhne
und
Gehälter
RM.
199°
April .
Mai .
Juni . .
Juli
August .
September
Oktober .
November
Dezember
Januar .
Februar .
Mär ;
April.
Mai ..
Juni
3
27
71 689
79 379
126 227
158 320
153 364
159 561
165 690
172 913
176 483
182 025
176 874:
206 056
181 233
186 912
175 2835
5104
5658
6995
7329
7 698
7 983
8154
8 772
8 768
8967
9 020
9156
9 096
9124
9182
817 752
872 808
| 045 501
1 185 764
L 190 065
. 198 006
. 240 663
1 220 196
| 321 522
1 309 141
1274 762
1 489 307
1 348 213
1 419 388
1 384 212
zeugung auf die Dauer gehalten werden soll, eine Erhöhung, zu der
die Gruben aber ohne Neuinvestierung von Kapital heute nicht in der
Lage sind.
Die übrigen Wirkungen der Staatshilfe zeigen sich in der Steigerung
der Lohnsummen, die der Bergarbeiterschaft zufließen, und
gleicherweise der Summen, die die Sozialversicherung einzieht, während
der Staat in der Zeit der größten Not weit höhere Beträge an Erwerbslosenunterstützung
verloren abführen mußte. Bedenkt man weiter,
daß die Gesamtwirtschaftslage des Notstandsgebietes von dem Bergbau
abhängt, daß jetzt dem Staat und den Kommunen erhebliche Steuerbeträge
zufließen, daß die Reichsbahn monatlich über eine halbe Million
Mark an Frachten einnimmt, daß die Kaufkraft sich gehoben hat und
Handel und Wandel wieder in Blüte stehen, so kann man ermessen,
Wie segensreich die Hilfe von Reich und Staat gewirkt hat und wieviel
Elend durch die relativ geringe Beihilfe behoben wurde.
. Es ist überaus bedauerlich, daß die Reichs- und Staatsbehörden
diese Hilfsmaßnahmen, die sich so glänzend rechtfertigen, in großen
Sprüngen abbauen und mit September d. J. zu Ende gehen lassen wollen,
ZU einem Zeitpunkt, in dem die Wirtschaftslage voraussichtlich ab-Aauen
wird, und zu dem andererseits die Arbeiterschaft ihre Wintervorräte
an Kohlen und Kartoffeln einkellern muß. Die Krise ist noch
keineswegs endgültig überwunden und der Eisensteinbergbau des: Not-Standsgebietes
bedarf weiterhin der pfleglichen Behandlung der Regierung,
die ihn aus Gründen der allgemeinen Volkswirtschaft erhalten
muß, die die Pflicht hat, Gesetze, die ihn zu erdrosseln drohen, zu
mildern, einer Überspannung der Löhne vorzubeugen und eine übermäßige
Belastung durch Lasten und Frachten nicht zuzulassen. Esg
A