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bereitung des Sparprogramms durch den Finanzminister und den
Sparkommissar in voller parteipolitischer Unabhängigkeit erfolge
und der Offentlichkeit alsbald, insbesondere vor irgendwelchen
parteipolitischen Verwässerungen, ein ungeschminktes Bild über die
Ergebnisse gegeben werde.
Zunächst aber sehen die
Steuervorlagen für das Haushaltsjahr 1930
lediglich Erhöhungen, und zwar auf dem Gebiete indirekter Steuern,
vor. Es ist nicht möglich, hierzu heute im einzelnen Stellung zu
nehmen. Gewiß begegnen verschiedene Maßnahmen auch in unseren
Kreisen ernsten Einwänden. Im ganzen aber wird man der Re—
gierung recht geben müssen, daß die notwendigen Steuereinnahmen
bewilligt werden müssen, und daß hierfür an einer stärkeren Heran—
ziehung entbehrlicher Verbrauchsgegenstände nicht wird vorüber—
gegangen werden können.
Entlastungen sieht das Gesetz mit sofortiger Wirksamkeit
lediglich auf dem Gebiete der Rentenbankbelastung zu—
gunsten der Landwirtschaft vor und ferner auf dem Gebiete der
Industriebelastung mit 40 Millionen. Bekanntlich ist die
Industriebelastung — übrigens ein Wort, bei dem häufig vergessen
wird, daß fast alle Betriebe der gewerblichen Wirtschaft aufbrin—
gungspflichtig sind — ausschließlich für Zwecke des Dawes-Plans ge—
schaffen worden. Selbstverständliche Rechtsfolge der Aufgabe der
Dawesbeanspruchung der Industriebelastung hätte deren Aufhebung
gleichzeitig mit dem Wegfall dieser internationalen Verpflichtung
sein müssen. Bekanntlich glaubt das Reich, zunächst auf eine ab—
steigende Forterhebung für eigene Zwecke nicht verzichten zu können;
noch mehr, es nimmt mit dem Rechte des Gesetzgebers, einem
zwingenden Rechte, hinter dem nicht immer ein gleich innerlich
begründetes Recht steht, die Rücklagen in Anspruch, für die aus—
drücklich die Zweckbestimmung der Entlastung der Aufbringpflich—
tigen als rechtsbegründet anerkannt worden war. Der Abbau sollte
auf fünf Jahre erstreckt werden, die jährliche Senkung zunächst
100, dann 50 Millionen betragen. Auch diese Regelung ist bisher
noch nicht über die nächste Zukunft hinaus festgelegt. Die alsbaldige
abschließende Regelung ist unerläßlich.
An weiteren Steuersenkungen sieht das Regierungsprogramm
bekanntlich zunächst die Aufhebung der Kapitalertragsteuer